Einfuhr aus China

Bei der Einfuhr aus China unterstützt SIe der Experte der Agentur Frisch für Einfuhr und Verzollung. 

Die EU (dazu gehört auch Deutschland) ist ein Wirtschaftsgebiet für diesen zum Schutz einheitliche Regeln gelten. Der Güterverkehr auch beim China Import ist zwar grundsätzlich frei, jedoch gibt es Vorschriften die beim China Import zu beachten sind.  Diese Regeln gelten grundsätzlich für jeden Warenverkehr aus EU-Nichtländern, Warenverkehr zwischen  EU-Ländern oder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden von uns hier nicht als Import bezeichnet, da dies auch rechtlich sehr unterschiedlich behandelt wird.

Für dei Einfuhr in die EU wird grundsätzlich die sogenannte EORI Nummer benötigt. Diese muss bei der Zollbehörde beantragt werden. Mehr Informationen zur EORI Nummer finden Sie auf www.zoll.de.
Für die Einfuhrabgaben gibt es einen sogenannten TARIC Code. Mi dem Taric Code in Kombination mit dem Ursprungland der Ware (z. B. China) ergibt sich die jeweilige Zollabgabe prozentual vom Warenwert. Nebem dem „normalen“ Einfuhrzoll, gibt es auch noch Antidumpingzölle (z. B. bei Fahrrädern oder Porzellan wenn wir beim China Import bleiben). Die Zollsätze gelten aber jeweils in der gesamten EU, da spielt es keine Rolle ob man die Ware z. B. über den Hamburger Hafen oder über den Hafen Rotterdam kommen lässt. Bei Agrarwaren gib es zudem noch die Agrarzölle.
Teilweise gibt es noch Zollpräferenzen, die bei Vorlage der Ursprungsurkunde für bestimmte Herkungsländer in Anspruch genommen werden können, so etwas gibt es z. B. bei Kleidung aus Bangladesch, so dass die eigentlichen Zölle wesentlich geringer sind, um den Import aus z. B. Entwicklungsländern zu fördern.
Bei jeder Einfuhr fällt auch die Einfuhrumsatzsteuer an, dies entspricht der Umsatzsteuer mit einem Regelsatz von 19 % (Stand 29.05.2016). Somit fällt die Umsatzsteuer als Auslage immer an, egal ob die Ware im Inland oder im Drittland erworben wird. Die Umsatzsteuer ist allerdings für den Unternehmer nur ein durchlaufender Posten wenn er umsatzsteuerabzugsberechtigt ist, so dass die Umsatzsteuer für ihn eine Forderung gegenüber der Finanzbehörden darstellt.
Für bestimmte Waren gibt es noch zusätzliche Steuern, die direkt bei der Einfuhr erhoben werden können, dazu gehören u. a. die Kaffeesteuer, die Alkoholsteuer und die Zigarettensteuer.

Für die Zollanmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
1 Einfuhrzollanmeldung & Zollwertanmeldung
Unter www.internetzollanmeldung.de gibt es ein elektronisches Formular, welches vor der Einfuhr eingereicht werden sollte. Bei Express-Sendungen (z. B. per DHL/ Fedex/ TNT) reichen die Express-Dienstleister die Erklärungen in Ihrem Namen automatisch kostenpflichtig ein, wenn Sie die Erklärung nicht bereits selbst eingereicht haben. Bei Seefracht wird dies zumeist von den Spediteuren für Sie erledigt. Wenn Sie das erste mal eine Zollanmeldung ausfüllen, beachten Sie unbedingt das Merkblatt, was Sie dem Online-System entnehmen können.
Die Zollwertanmeldung muss in der Regel bei Einfuhren von Waren über 15 000 Euro zusätzlich abgegeben werden und dient zur besseren Überprüfung des Zollwerts für die Zollbehörde.  Es empfiehlt sich im Vorfeld einen Antrag auf eine verbindliche Zollauskunft zu stellen (Vordruck 307), dann ist die Zollbehörde auf bestimmte Zeit auch daran gebunden und Sie haben bei der Einfuhr mehr Rechtssicherheit.
Die Einfuhrumsatzsteuer kann ggf. gespart werden, wir empfehlen einen eigenen Antrag auf ein Aufschubkonto zu stellen.  Dazu  müssen die Anträge 0590und 0580ausgefüllt und bei der Zollbehörde eingesendet werden.
2. Rechnung (im englischen auch Commercial Invoice) & Warenbeschreibung
Damit der Zollwert festgelegt werden kann, benötigen Sie selbst bei Mustern und Geschenken immer eine Rechnung. Die Rechnung muss alle handelsüblichen Angaben erhalten, die genaue Warenbezeichnung, Warenmenge (mit Incoterms), zudem muss aus der Rechnung das Land des Absenders, das Ursprungsland und das Land des Empfängers ersichtlich sein. Es empfiehlt sich immer noch eine Packliste vom Absender erstellen zu lassen, damit auch die Stückzahlen, Kartonzusammenstellungen, das Gewicht etc. deutlich nachvollziehbar sind. Es empfiehlt sich auch immer ein Zusatzblatt mit einer ausführlichen Warenbeschreibung mit einzureichen. Allgemeine Angaben die oft auf der Rechnung zu finden sind wie „Elektronikartikel“ oder „Lebensmittel“ reichen der Zollbehörde nicht aus, um einen Zollwert festzulegen oder zu prüfen. Eher zutreffend wäre „Kleid für Frauen, Länge 80cm aus 30 % Cotton und 70 % Polyester mit einem Gewicht pro m2 von 100 Gramm und einem Gesamtgewicht von 250 Gramm“.
3. Warenverkehrsbescheinigung bzw. Form A
Damit eine Zollpräferenz geltend gemacht werden kann, muss ein sogenanntes Form A (Herkunfsurkunde) vorgelegt werden. Beim China Import gibt es allerdings nur noch wenige Produkte für die Zollpräferenzen noch möglich sind.
4. Einfuhrgenehmigung
Wird für Produkte benötigt für die es bestimmte Einfuhrbeschränkungen bzw. Einfuhrkontrollen gibt. Normalerweise ist keine Einfuhrgenehmigung notwendig, für Waren wo dies vorgeschrieben sein sollte, wird auf der EZT-Online aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen.
Als Importeur wird der Importeur in der Regel vom Spediteur bei der Ankunft der Ware benachrichtigt. Die Dokumente müssen spätestens dann für die Zollbehörde eingericht werden. Dies kann auch ein Vertreter (z. B. die Spedition selbst oder eine Zoll-Agentur) für den Importeur im Auftrag erledigen. In der Regel werden die Einfuhrabgaben dann an den Transporteur (z. B. die Spedition oder an den Expressdienst) in Vorkasse oder auf Rechnung beglichen. Es besteht aber auch die Möglichkeit bei der Zollbehörde ein sogenanntes Umsatzsteueraufschubkonto bzw. Zollaufschubkonto zu beantragen, dann werden die Angaben jeweils am 15. des Folgemonats automatisch vom Konto des Importeurs eingezogen.

Wichtig ist es zu beachten, dass Sendungen vom Hafen und der Zollbehörde je Absender separat betrachtet werden, d. h. die Kosten für Verzollung und die Hafengebühren fallen jeweils je Sendung an. Bleiben Sendungen am Hafen stehen (z. b. aufgrund fehlender Dokumente oder Verzögerungen in der Zollabwicklung), fallen ab dem dritten Tag im Hafen erhebliche Zusatzgebühren an, die eine Spedition leider nicht beeinflussen kann. 

Über 5000 zufriedene Kunden.

 

Ich habe die Agentur Frisch beauftragt ein größeres Möbelstück in China produzieren zu lassen um es dann folglich nach Deutschland zu überführen. Per Mail erfolgte die ganze Zeit über eine reibungslose Kommunikation! Sehr schnelle und zuverlässige Antworten vermittelten mir ständig die Sicherheiten, die bei so einen Unterfangen unerlässlich sind. Jederzeit wurde mir durch den Bürokratiedschungel geholfen und dabei wurden keine Formulare vergessen oder falsch ausgefüllt. Sehr lobenswert!

 

Marco

Alles Top. Besser geht nicht. Beratung und Durchführung kann man nicht besser machen. Wir sind nach mehreren Bestellungen bei diesem Unternehmen mehr als zufrieden und setzen die Zusammenarbeit fort.

 

 

Simone L.