Einführung in die Biozid-Verordnung (EU) – Änderungen ab 2025 (inkl. FAQ)
1. Was sind Biozid-Produkte?
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Biozide sind Stoffe oder Gemische, die Schädlinge (wie Bakterien, Viren, Insekten) abwehren, unschädlich machen oder zerstören.
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Beispiele:
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Desinfektionsmittel
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Schädlingsbekämpfungsmittel
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Holzschutzmittel
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Konservierungsmittel
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2. Rechtsgrundlage
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Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung, BPR)
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Zweck: Schutz von Mensch, Tier und Umwelt
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Zuständige Behörde in Deutschland: BAuA
3. Neue Anforderungen ab 2025
✅ Registrierungspflicht im EPRBP-Register (European Product Register for Biocidal Products)
✅ Erweiterte Kennzeichnungspflichten (u. a. QR-Code, CAS-Nummern)
✅ Schnellere Verfahren für KMU
✅ Verschärfte Umweltverträglichkeitsnachweise
✅ Nachmeldefrist für Bestandsprodukte bis 31.12.2026
4. FAQ zu Bioziden
➔ Gibt es wie bei REACH Freimengen, z. B. bis eine Tonne, ohne Registrierung?
Antwort:
Nein.
Für Biozid-Produkte gibt es keine Freimengenregelung wie bei REACH.
Auch kleinste Mengen eines Biozidproduktes müssen registriert und genehmigt sein, sobald sie in Verkehr gebracht werden.
Die Registrierungspflicht besteht unabhängig von der produzierten oder importierten Menge.
➔ Kann ich Biozide im Rahmen einer REACH-Prüfung feststellen lassen?
Antwort:
Nicht direkt.
Eine klassische REACH-Registrierung prüft primär chemische Stoffe hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (Gefährlichkeit, Toxizität).
Ob ein Stoff als Biozid eingestuft wird, ist eine separate Bewertung nach Biozid-Verordnung (BPR) erforderlich.
Die Prüfung, ob ein Produkt ein Biozid darstellt, erfolgt durch:
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Analyse der Funktion und Zweckbestimmung (“intendierte Biozidfunktion”),
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Abgleich mit der BPR-Positivliste der Wirkstoffe.
Hinweis:
Man spricht hier nicht von einer “Biozid-Prüfung” im Rahmen von REACH – sondern es ist eine separate Biozid-Zulassungsprüfung.
➔ Können Biozide quasi in jedem Produkt enthalten sein?
Antwort:
Ja, theoretisch.
Viele Produkte enthalten Biozide zur Konservierung, Desinfektion oder Schädlingsabwehr, z. B.:
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Textilien (z. B. Schimmelhemmer)
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Farben und Lacke (Schutz gegen Bakterien)
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Haushaltsreiniger
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Lebensmittelverpackungen (antibakterielle Ausrüstungen)
Achtung:
Sobald ein Produkt eine Biozidwirkung bewirbt oder nachweislich hat, fällt es unter die Biozid-Verordnung.
➔ Woher weiß ich, wann ich prüfen lassen muss?
Antwort:
Eine Prüfung sollte immer erfolgen, wenn:
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der Hersteller/Werbetexte Biozidwirkungen (z. B. antibakteriell, schimmelhemmend) angeben,
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Schutzwirkungen gegen Mikroorganismen, Schädlinge etc. erzielt werden sollen,
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spezielle chemische Inhaltsstoffe enthalten sind, die auf der Biozidwirkstoffliste stehen.
Praxis-Tipp:
Eine Produktanalyse und eine Regelwerksprüfung (BPR) sind sinnvoll, wenn Unsicherheiten bestehen.
Wir helfen gerne bei der Einschätzung und Prüfplanung.
5. Ablauf der Produktzulassung
Schritt | Beschreibung |
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Antragstellung | Über ECHA-System oder national |
Wirkstoff prüfen | Muss BPR-gelistet sein |
Dossier erstellen | inkl. Wirksamkeit, Toxikologie, Umweltprüfung |
Behördenbewertung | national oder EU-weit |
Registrierung & Vermarktung | erst nach vollständiger Genehmigung erlaubt |
6. Typische Fehler und Sanktionen
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Fehlende Registrierung
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Falsche Etikettierung
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Verwendung nicht genehmigter Wirkstoffe
Sanktionen:
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Verkaufsverbot
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Rückruf
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Bußgelder bis zu 50.000 €
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Strafrechtliche Konsequenzen
7. Zusammenfassung
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Ab 2025 strengere Regeln für alle Biozide.
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Registrierungspflicht – unabhängig von der Menge.
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Keine REACH-Freimengen oder automatische Freistellung.
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Prüfung auf Biozidfunktion bei neuen oder veränderten Produkten notwendig.
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