Agentur Frisch: Unsere AGB

zwischen dem Auftraggeber

– nachfolgend Unternehmen genannt –

und

Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG
– nachfolgend Handelsvertreter genannt –

AGB bei Handelsvertreter Verträgen (Alle Verträge die nach Provisionsbasis abgerechnet werden oder mit Pauschalen bei gebuchten Importpaketen). 

übereinstimmend mit den grundlegenden Bedingungen des HGB § 84 ff., siehe auch die Gültigkeit für den Einkaufsmittler;  W. Kohlhammer Seite 107 Abschnitt b. Nur wenn explizit keine dauerhafte Zusammenarbeit vereinbart ist oder die Provision nach und nach bis auf Null sinken soll, dann gilt Maklerrecht.

AGB bei Beratungen (werden auf Stundenbasis abgerechnet). 

AGB bei Logistik Verträgen/ Versand und Lager

1. Bei Transportaufträgen ist die Rechnungsstellung spätestens zwei Wochen nach Beauftragung und die Zahlung ist dann meistens sofort, ansonsten innerhalb von zwei Wochen fällig. Wenn Leistungen im Drittland (z. B. China) erbracht sind wie Vorlauf und Hauptlauf (z. B. Seefracht, Bahnfracht), dann sind die Leistungen bis zur Zollgrenze gemäß § 4.3 UStG Umsatzsteuerfrei, da der Empfänger auf den Betrag bei der Zollanmeldung Einfuhrumsatzsteuer zahlt, dies ist vom Empfänger entsprechend anzumelden, wenn dafür nicht die Agentur Frisch beauftragt ist. Die Agentur Frisch vermittelt die Leistungen, entweder werden die Frachtkosten direkt von der vermittelten Spedition an den Kunden in Rechnung gestellt, in  Ausnahmefällen kann dies auch die Agentur Frisch in Rechnung stellen. Der Frachtführer geht aus dem Frachtbrief hervor.

2. Logistik-Preis bezieht sich bei Vollcontainern für Container-Anlieferung (Nachlauf) per Bahn, wenn der Container entladen werden muss, eine Hebebühne mitgebracht werden muss und dann die Zustellung per Direkt-Lkw erfolgen muss, bitte ich um dringenden vorherigen Hinweis, da wir dann anders kalkulieren müssen. Wenn die Bahn ausgebucht sein sollte, muss auf Direkt Lkw umgebucht werden, wodurch höhere Kosten entstehen, Lagerkosten und Direkt Lkw Kosten werden nach Auslage berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Drop Off Kosten erfahren wir erst bei Rückgabe des Containers, so dass wir diese nicht mit anbieten können. Diese betragen in der Regel zwischen 75 und 225 Euro, werden von uns aber 1:1 ohne jeglichen Aufschlag an den Kunden weiter gegeben.

3. Die Angebote bei Frachten beziehen sich immer auf das Abfahrdatum des Schiffs bzw. Abflugdatum des Flugzeugs, wenn Sie z. B. am 30. eines Monats einen Auftrag erteilen auf ein Angebot mit Gültigkeit bis 31. des Monats, dann ist die Abfahrt bis zum Ablauf der Gültigkeits des Angebots nicht mehr machbar. Es gilt hier nicht das Datum an dem Sie das Angebot angenommen haben.

4. Transportversicherung nach Auslage (ca. 4 bis 8 Promille vom Warenwert, mind. 20 Euro).

5. Alle Ausführungen beim Transport und Lagern werden nach Anweisungen des Unternehmens durchgeführt, der Handelsvertreter muss diese Anweisungen weder überprüfen noch hinterfragen.  Das Unternehmen trägt die Haftung für die auf seinen Wunsch ausgeführten Leistungen (z. B. Umpacken, Auswahl der Frachtart etc.).

6. Beim Weitertransport wird der Transportweg gemäß Laufzeitwunsch ausgewählt (Express Premium = 1 bis 2 Tage, Express Economy = 3 bis 10 Tage, Luftfracht 7 bis 16 Tage, Bahn 16 bis 30 Tage, See = 30 bis 60 Tage, Lkw je nach Entfernung ab drei Tage).  Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Verpackung ausreichend für die Transportart ist bzw. gibt der Agentur Frisch vorab alle Anweisungen, wenn die Ware umgepackt werden muss.

7. Notwendige Materialien (Kartonage, Klebeband) hat das Unternehmen zur Verfügung zu stellen bzw. wenn der Handelsvertreter es zur Verfügung stellt, die Kosten hierfür zu übernehmen.

8. Lagerkosten & Standgeld z. B. weil Wartezeit auf die Bahn, Lkw oder bei der Entladung entstehen bzw. bei der Zollbehörde sowie Kosten die durch eine Zollbeschau und sonstigen behördlichen Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Kunde ist über möglichst entstehende Kosten durch Lagerung und Wartezeiten durch die vertragliche Vereinbarung informiert und muss nicht nochmal darüber informiert oder darauf hingewiesen werden, da dies im betrieblichen Ablauf oft auch nicht möglich ist.

9.  Die Ware die unpalettiert im Container gestaut wurde (bei LCL – Stückgut) wird im Hamburger Hafen generell palettiert. Daher können wir die Nachlaufkosten nur aufgrund der Kartonabmessungen schätzen. Abgerechnet wird schlussendlich nach Lademeter anhand der im Hafen palettierten Ware.

10. Wenn Containerschiffe/ Bahnen/ Lkw ausgebucht sind, ist es dem Spediteur erlaubt auf ein anderes Schiff/ Bahn/ Lkw umzubuchen um Wartezeiten und Lagerkosten zu vermeiden. Dabei wird ohne dass der Spediteur den Kunden erst darüber informieren muss, eine Toleranz zum ursprünglichen Preisangebot von +/- 10 % vereinbart.  Bei höheren entstehenden Kosten, muss der Spediteur erst die Genehmigung vom Kunden einholen.

11. Der Spediteur darf auch ohne Terminabsprache zu üblichen Öffnungszeiten von 8 bis 17 Uhr beim Kunden zustellen.  Angekündigte Lieferzeiten sind nicht verbindlich da diese oft nicht beeinflußt werden können und abhängig vom Ablauf im Hafen, von der Verkehrslage oder auch von weiteren Faktoren wie Streiks oder Katastrophen sind. Wenn das Empfangslager die Ware zu üblichen Öffnungszeiten nicht annehmen kann, entstehen Standgelder bis zu dem Zeitpunkt zu dem der Kunde die Ware in Empfang nehmen und entladen kann. Der Kunde genehmigt dies ausdrücklich mit Vertragsabschluss. Der Kunde hat in der Regel 2 Stunden freie Entladezeit. Übliche Standgelder für Zeiten darüber hinaus sind bei 75 bis 125 Euro je halbe Stunde.

12. Die Spediteure arbeiten in der Regel auf Grundlage der allgemeinen Spediteurs AGB sofern diese Sitz in Deutschland haben (Link oben)