Auf die neue Maschinenrichtlinie 2023/1230 rechtzeitig vorbereitet sein
Für viele Maschinenbauer, Importeure und Inverkehrbringer von Anlagen in Europa steht eine bedeutende regulatorische Umstellung bevor. Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt. Der Stichtag ist der 20. Januar 2027, ab dem die Verordnung vollständig anzuwenden ist.
Doch bereits jetzt gilt: Wer heute produziert oder importiert, sollte frühzeitig handeln – um Risikolücken und kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.
Was ändert sich konkret?
- 1. Direkte Anwendung statt Richtlinie
- Die Verordnung wird ohne nationale Umsetzungsakte in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Das heißt: Hersteller haben zukünftig eine einheitliche Rechtsgrundlage.
- 2. Erweiterter Anwendungsbereich
- Nicht nur „klassische“ Maschinen, sondern auch Anlagen mit digitalen Komponenten, Software mit Sicherheitsfunktion und sogenannte „teilfertige Maschinen“ werden expliziter erfasst.
- 3. Frühzeitige Pflichten
- Einige Artikel der Verordnung gelten bereits vor 2027 – etwa Benannte Stellen, Marktüberwachung und Meldepflichten.
- 4. Hersteller, Importeur, Betreiber – mehr Verantwortung
- Die Rollen und Pflichten der Akteure entlang der Lieferkette werden präziser definiert. Betreiber von Maschinen müssen künftig stärker eingebunden werden.
Warum ist jetzt Handlungsdruck vorhanden?
- Maschinen, die nach Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen bereits der neuen Verordnung genügen. Wer heute noch nach der Richtlinie arbeitet, riskiert:- Aufwendige Nachrüstungen oder technische Änderungen, wenn z. B. Software oder IoT-Funktionen integriert sind.- Schwierigkeiten bei CE-Kennzeichnung, Zulassung und Marktzugang.
- Auch Marktüberwachung und Behörden bereiten sich vor: Vermehrt werden Anlagen auf ihre „Digital-Safety“ geprüft.
Drei Handlungsempfehlungen für Hersteller & Importeure
- 1. Technische Dokumentation überprüfen
- Prüfen Sie, ob Ihre Risikobeurteilung, Software-Analyse und Lebenszyklusbetrachtung den neuen Anforderungen genügen.
- 2. Lieferkette und Rollen klären
- Wer ist Hersteller, wer Importeur, wer Betreiber? Verträgt sich Ihre heutige Struktur mit den künftigen Pflichten?
- 3. CE-Konformität proaktiv planen
- Auch wenn das neue Recht noch nicht vollständig greift – beginnen Sie frühzeitig mit der Anpassung Ihrer Prozesse (z. B. Softwareupdates, Sicherheits-Vorgaben, Wartungskonzepte).
Die neue Maschinenverordnung bedeutet für viele Unternehmen eine größere Umstellung – insbesondere dann, wenn digitale Systeme, Software oder IoT-Funktionen integriert sind. Doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Risiken vermeiden und der Marktzugang langfristig sichern. Starten Sie heute mit der Analyse Ihres Status quo – damit Ihre Maschine morgen nicht von gestern ist.
Wenn Sie Unterstützung bei der Übergangsanalyse haben möchten – z. B. bei der Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung oder Änderung Ihrer CE-Dokumentation – sprechen Sie uns gerne bei Agentur Frisch an.
Mit besten Grüßen Ihr Team von Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG
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