Risikobewertung nach der Produktsicherheitsverordnung GPSR

von | 23. Dezember 2025 | Blog Allgemein, Blog China Import | 0 Kommentare

Die Risikobewertung nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Von Agentur Frisch – Ihr Partner für sicheren China-Import, CE-Dokumentation & Marktüberwachung

Das meistunterschätzte Pflichtdokument für Importeure und Händler

Mit Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) hat sich für Importeure, Hersteller und Händler die Verantwortung für Produktsicherheit deutlich verschärft.
Ein Dokument steht dabei besonders im Fokus – und wird dennoch häufig ignoriert oder missverstanden:

die Risikobewertung.

In unserer Beratungspraxis sehen wir regelmäßig, dass Produkte zwar über Prüfberichte, Zertifikate oder CE-Kennzeichnungen verfügen, eine belastbare Risikobewertung jedoch fehlt oder nur formal existiert. Genau hier beginnen die Probleme.


1. Was ist eine Risikobewertung nach GPSR überhaupt?

Die Risikobewertung ist kein Prüfbericht und kein Zertifikat.
Sie ist eine systematische Analyse aller vorhersehbaren Risiken, die von einem Produkt ausgehen können – über den gesamten Lebenszyklus hinweg.

Dazu gehören u. a.:

  • Konstruktion und Material
  • bestimmungsgemäße Verwendung
  • vorhersehbare Fehlanwendung
  • Transport, Montage und Wartung
  • Alter, Fähigkeiten und Schutzbedürftigkeit der Nutzer

Ziel ist nicht, Risiken „wegzudiskutieren”, sondern sie:

  • zu identifizieren
  • zu bewerten
  • durch geeignete Maßnahmen zu minimieren

2. Warum die Risikobewertung heute zwingend erforderlich ist

Die GPSR verpflichtet Wirtschaftsakteure ausdrücklich dazu, nur sichere Produkte auf dem Markt bereitzustellen.
Sicherheit ist dabei nicht gefühlt, sondern nachweisbar.

Wichtig:

  • die Verantwortung liegt immer beim EU-Unternehmen
  • unabhängig davon, ob der Hersteller in China, Indien oder sonst wo sitzt
  • unabhängig von Lieferbedingungen (z. B. DDP)

Bei Marktüberwachungsmaßnahmen ist die Risikobewertung oft das erste Dokument, das angefordert wird.

Fehlt sie:

  • drohen Vertriebsverbote
  • Produktrückrufe
  • Bußgelder
  • haftungsrechtliche Risiken für Geschäftsführung

3. Typische Irrtümer aus der Praxis

„Wir haben doch ein CE-Zertifikat”

Ein Zertifikat ersetzt keine Risikobewertung.
CE bezieht sich auf Richtlinienkonformität – nicht auf eine ganzheitliche Sicherheitsanalyse nach GPSR.

„Der Lieferant hat das geprüft”

Die GPSR kennt keine Verantwortungsdelegation nach China.
Der Importeur bleibt verantwortlich.

„Das Produkt verkauft sich seit Jahren problemlos”

Vergangene Verkaufszahlen sind kein Sicherheitsnachweis.
Marktüberwachung prüft nach aktuellem Recht.


4. Was eine belastbare Risikobewertung enthalten muss

Eine praxisgerechte Risikobewertung umfasst u. a.:

  • klare Produktbeschreibung
  • Definition der Zielgruppe
  • Analyse mechanischer, elektrischer, chemischer und sonstiger Gefahren
  • Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere
  • Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen:
    • technische Maßnahmen
    • Warnhinweise
    • Gebrauchsanleitung
  • Bewertung des Restrisikos

Wichtig:
Die Risikobewertung muss zum konkreten Produkt passen – nicht allgemein oder aus Vorlagen kopiert sein.


5. Warum die Risikobewertung kein „Papier für die Schublade” ist

Die GPSR versteht Produktsicherheit als laufenden Prozess.
Das bedeutet:

  • Änderungen am Produkt → Anpassung der Risikobewertung
  • neue Erkenntnisse aus Reklamationen → Neubewertung
  • neue Normen oder Marktanforderungen → Aktualisierung

Eine einmal erstellte Risikobewertung ohne Pflege ist nicht ausreichend.


6. Unsere Erfahrung aus der Beratungspraxis

In vielen Fällen, die wir begleiten, ist die Risikobewertung:

  • unvollständig
  • zu oberflächlich
  • oder gar nicht vorhanden

Besonders kritisch wird es bei:

  • Importen aus China
  • Online-Marktplätzen
  • Produkten ohne harmonisierte Normen

Hier entscheidet die Qualität der Risikobewertung oft darüber, ob ein Produkt weiter verkauft werden darf oder nicht.


Wir unterstützen Sie dabei – zuverlässig, rechtskonform und praxisorientiert.

Agentur Frisch - Ihr Spezialist für den China Import

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