Der Digital Product Passport (DPP)

von | 5. März 2026 | Blog Allgemein, Blog China Import | 0 Kommentare

Der Digital Product Passport (DPP)

Von Agentur Frisch – Ihr Partner für sicheren China-Import, CE-Dokumentation & Marktüberwachung

Was er ist – und welche Pflichten Importeure künftig haben

Die Europäische Union plant eine der größten Veränderungen im Produktsicherheitsrecht seit Einführung des CE-Zeichens: den Digital Product Passport (DPP).
Doch was bedeutet das konkret?
Und welche Pflichten kommen auf Importeure zu?
Hier erklären wir es einfach und verständlich.


Was ist der Digital Product Passport?

Der Digitale Produktpass ist eine digitale Produktakte, die alle relevanten Informationen zu einem Produkt enthält – von der Herstellung bis zur Entsorgung.

Ziel ist es:

  • mehr Transparenz zu schaffen
  • nachhaltige Produkte zu fördern
  • Billigimporte ohne Nachweise zu stoppen
  • Marktüberwachung zu vereinfachen
  • Kreislaufwirtschaft zu stärken

Der Produktpass wird in der Regel über einen QR-Code oder eine digitale Kennung abrufbar sein.


Für welche Produkte kommt der DPP?

Der DPP wird schrittweise eingeführt.

Bereits konkret geplant oder in Vorbereitung sind:

  • Batterien
  • Elektronik
  • Textilien
  • Bauprodukte
  • Möbel
  • möglicherweise Chemieprodukte

Langfristig ist eine Ausweitung auf viele weitere Produktgruppen wahrscheinlich.


Warum führt die EU das ein?

Die EU verfolgt mehrere Ziele:

  • Schutz der Verbraucher
  • Faire Wettbewerbsbedingungen
  • Rückverfolgbarkeit von Produkten
  • Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit
  • Bekämpfung von Billigimporten ohne Dokumentation

Kurz gesagt:

Wer Produkte in der EU verkaufen will, muss nachweisen können, was genau er in Verkehr bringt.


Was bedeutet das für Importeure?

Importeure tragen eine zentrale Verantwortung.

Sie gelten rechtlich als „Inverkehrbringer“ in der EU – und damit als mitverantwortlich für die Produktsicherheit.

Mit dem Digital Product Passport kommen auf Importeure voraussichtlich folgende Pflichten zu:

Pflichten des Importeurs beim Digital Product Passport

⇒ 1. Sicherstellen, dass ein Produktpass existiert

Der Importeur muss prüfen:

  • Ist für das Produkt ein Digital Product Passport vorgeschrieben?
  • Wurde dieser vom Hersteller korrekt erstellt?
  • Ist er vollständig?

Fehlt der Produktpass, darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.

⇒ 2. Prüfung der technischen Dokumentation

Der Importeur muss kontrollieren, ob vorliegen:

  • Risikoanalyse
  • Prüfberichte
  • Konformitätserklärung
  • Sicherheitsdatenblätter (falls erforderlich)
  • technische Unterlagen
  • gegebenenfalls GMP-Nachweise
  • Nachhaltigkeits- oder Materialinformationen

Er darf sich nicht blind auf den Hersteller verlassen.

⇒ 3. Sicherstellen der digitalen Verfügbarkeit

Der Produktpass muss:

  • digital abrufbar sein
  • aktuell gehalten werden
  • bei Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden können

Der Importeur muss gewährleisten, dass diese Informationen zugänglich bleiben.

⇒ 4. Rückverfolgbarkeit gewährleisten

Importeure müssen dokumentieren:

  • von wem das Produkt bezogen wurde
  • wann es importiert wurde
  • an wen es weiterverkauft wurde

Diese Daten müssen über mehrere Jahre gespeichert werden.

⇒ 5. Kennzeichnungspflichten einhalten

Je nach Produktgruppe:

  • CE-Kennzeichnung
  • EU-Verantwortliche Person
  • Herstellerangaben
  • Chargennummern
  • QR-Code zum Produktpass

Fehlende Kennzeichnung kann zu Verkaufsverboten führen.

⇒ 6. Mitwirkung bei Marktüberwachung

Behörden können verlangen:

  • sofortige Vorlage der Dokumentation
  • digitale Herausgabe des Produktpasses
  • Nachweis über Prüfungen
  • Rückrufmaßnahmen

Der Importeur ist verpflichtet mitzuwirken.

⇒ 7. Produktsicherheitsverantwortung

Stellt sich heraus, dass ein Produkt unsicher ist, muss der Importeur:

  • Behörden informieren
  • gegebenenfalls Rückrufe organisieren
  • Verbraucher warnen
  • Korrekturmaßnahmen einleiten

Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Hersteller im Ausland sitzt.


Was passiert bei Verstößen?

Mögliche Konsequenzen:

  • Verkaufsverbote
  • Rückrufe
  • Bußgelder
  • Produktsperren
  • Haftung
  • Reputationsschäden

In Zukunft wird die Kontrolle durch digitale Systeme einfacher und schneller erfolgen.


Ist das ein „Produkt-Visum“?

Offiziell heißt es nicht so.
Praktisch bedeutet es aber:
Ohne vollständige digitale Dokumentation kein Marktzugang.
Der Digital Product Passport ist damit ein Schritt in Richtung eines digitalen „Einfuhrnachweises“.


Fazit

Der Digital Product Passport wird die Anforderungen an Importeure deutlich erhöhen.

Wer künftig Produkte in der EU vertreiben will, braucht:

  • eine vollständige technische Dokumentation
  • transparente Lieferketten
  • digitale Nachweisführung
  • strukturierte Produktakten
  • Importeure sollten sich frühzeitig vorbereiten.

Denn die Entwicklung ist klar:

Die EU bewegt sich in Richtung digitaler, zentraler und verpflichtender Produktregistrierung.


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