Herstellern droht Handlungsbedarf: Die neue Maschinenverordnung kommt – so bereiten Sie sich vor

von | 4. November 2025 | Blog Allgemein | 0 Kommentare

Auf die neue Maschinenrichtlinie 2023/1230 rechtzeitig vorbereitet sein

Für viele Maschinenbauer, Importeure und Inverkehrbringer von Anlagen in Europa steht eine bedeutende regulatorische Umstellung bevor. Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt. Der Stichtag ist der 20. Januar 2027, ab dem die Verordnung vollständig anzuwenden ist.
Doch bereits jetzt gilt: Wer heute produziert oder importiert, sollte frühzeitig handeln – um Risiko­lücken und kostspielige Nach­besserungen zu vermeiden.

Was ändert sich konkret?

1. Direkte Anwendung statt Richtlinie
Die Verordnung wird ohne nationale Umsetzungs­akte in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Das heißt: Hersteller haben zukünftig eine einheitliche Rechtsgrundlage.
2. Erweiterter Anwendungsbereich
Nicht nur „klassische“ Maschinen, sondern auch Anlagen mit digitalen Komponenten, Software mit Sicherheitsfunktion und sogenannte „teilfertige Maschinen“ werden expliziter erfasst.
3. Frühzeitige Pflichten
Einige Artikel der Verordnung gelten bereits vor 2027 – etwa Benannte Stellen, Marktüberwachung und Meldepflichten.
4. Hersteller, Importeur, Betreiber – mehr Verantwortung
Die Rollen und Pflichten der Akteure entlang der Lieferkette werden präziser definiert. Betreiber von Maschinen müssen künftig stärker eingebunden werden.

Warum ist jetzt Handlungsdruck vorhanden?

  • Maschinen, die nach Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen bereits der neuen Verordnung genügen. Wer heute noch nach der Richtlinie arbeitet, riskiert:-  Aufwendige Nachrüstungen oder technische Änderungen, wenn z. B. Software oder IoT-Funktionen integriert sind.- Schwierigkeiten bei CE-Kennzeichnung, Zulassung und Marktzugang.
  • Auch Marktüberwachung und Behörden bereiten sich vor: Vermehrt werden Anlagen auf ihre „Digital-Safety“ geprüft.

Drei Handlungsempfehlungen für Hersteller & Importeure

1. Technische Dokumentation überprüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Risikobeurteilung, Software-Analyse und Lebenszyklus­betrachtung den neuen Anforderungen genügen.
2. Lieferkette und Rollen klären
Wer ist Hersteller, wer Importeur, wer Betreiber? Verträgt sich Ihre heutige Struktur mit den künftigen Pflichten?
3. CE-Konformität proaktiv planen
Auch wenn das neue Recht noch nicht vollständig greift – beginnen Sie frühzeitig mit der Anpassung Ihrer Prozesse (z. B. Softwareupdates, Sicherheits-Vorgaben, Wartungskonzepte).

Die neue Maschinenverordnung bedeutet für viele Unternehmen eine größere Umstellung – insbesondere dann, wenn digitale Systeme, Software oder IoT-Funktionen integriert sind. Doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Risiken vermeiden und der Marktzugang langfristig sichern. Starten Sie heute mit der Analyse Ihres Status quo – damit Ihre Maschine morgen nicht von gestern ist.

Wenn Sie Unterstützung bei der Übergangs­analyse haben möchten – z. B. bei der Konformitäts­bewertung, Risikobeurteilung oder Änderung Ihrer CE-Dokumentation – sprechen Sie uns gerne bei Agentur Frisch an.

Mit besten Grüßen Ihr Team von Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG

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