Digitaler Produktpass ab 2027: Die neue EU-Pflicht, die jeden Importeur trifft

von | 19. November 2025 | Blog China Import, Produktsicherheit | 0 Kommentare

Digitaler Sicherheits-Reisepass für jedes Produkt und warum die Vorbereitungszeit jetzt beginnt

Ab dem Jahr 2027 wird die Europäische Union eine neue Pflicht einführen, die den gesamten Warenverkehr im Binnenmarkt verändern wird: den Digitalen Produktpass (Digital Product Passport, DPP).

Laut der deutschsprachigen Wikipedia-Seite wird der DPP ab 2027 für definierte Produktgruppen verpflichtend.
Die rechtliche Grundlage dafür wurde bereits geschaffen – durch die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), die seit Juli 2024 in Kraft ist.

Viele Unternehmen im Import- und Handelsbereich hören allerdings erst jetzt von dieser Regelung. Kein Wunder:
Die ESPR ist ein Rahmengesetz, dessen konkrete Detailanforderungen erst über sogenannte delegierte Rechtsakte produktgruppenspezifisch umgesetzt werden.

Doch die entscheidende Information ist:

Sobald ein delegierter Rechtsakt veröffentlicht wird, läuft eine gesetzliche Umsetzungsfrist von rund 18 Monaten, bis der Digitale Produktpass für diese Produktgruppe verpflichtend wird.

Für viele Warenkategorien bedeutet das:
2027 ist nicht mehr weit – die Vorbereitungen beginnen jetzt.


1. Rechtsgrundlage: ESPR – der zentrale Baustein des Produktpasses

Der Digitale Produktpass ist kein isoliertes Projekt, sondern Teil eines umfassenden neuen EU-Gesetzespakets:

Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) – Verordnung (EU) 2024/1781

In Kraft seit: 18. Juli 2024

Diese Verordnung ersetzt und erweitert die alte Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.
Sie gilt erstmals für praktisch alle physischen Produkte, nicht nur für energieverbrauchsrelevante.

Wichtige Artikel der ESPR zum Produktpass

  • Art. 4 – Einführung delegierter Rechtsakte für Produktgruppen

  • Art. 7 bis 12 – Anforderungen an Produktdaten, Nachhaltigkeitsinformationen und Lieferketten

  • Art. 14Digital Product Passport (Format, Datenpunkte, Datenzugriff)

  • Art. 21 – Zugriff der Marktüberwachungsbehörden

  • Art. 32 – Sanktionen bei Nichtbeachtung

Zentrale Aussage laut ESPR:

„Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass Produkte nur mit einem Digitalen Produktpass in Verkehr gebracht werden dürfen, sobald ein delegierter Rechtsakt dies festlegt.“

Damit ist klar:
Die Pflicht ist EU-Recht. Es fehlt nur noch die Produktgruppen-spezifische Konkretisierung.


2. Was genau schreibt Wikipedia?

Die Wikipedia-Seite „Digitaler Produktpass“ formuliert eindeutig:

„In der Europäischen Union wird ab 2027 im Rahmen der ESPR der DPP zu einem verpflichtenden Element für definierte Produktgruppen.“

(Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_Produktpass)

Außerdem heißt es:

„Die konkreten Anforderungen an den Produktpass werden durch delegierte Rechtsakte festgelegt. Diese werden frühestens 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung verbindlich.“

Diese beiden Sätze zeigen die Problematik:

  • Die Pflicht ab 2027 steht bereits fest.

  • Sobald der EU-Kommissionsakt erscheint, läuft die 18-Monats-Frist.

  • Diese Akte werden zwischen 2025 und 2028 für unterschiedliche Branchen veröffentlicht.

Für viele Importeure bedeutet das:

Das Zeitfenster zur Vorbereitung reduziert sich in der Praxis auf 6–12 Monate.


3. Ab wann gilt der Digitale Produktpass konkret? — Die Umsetzungsfristen

Die ESPR folgt einem klaren Mechanismus:

Schritt 1 – Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts

Dieser benennt die:

  • betroffene Produktgruppe

  • genauen Datenanforderungen

  • technischen Parameter

  • Umwelt- und Sicherheitskriterien

  • Format und Struktur des DPP

Schritt 2 – Übergangsfrist (mindestens 18 Monate)

Gemäß Wikipedia und EU-Gesetz:

„Der Produktpass wird frühestens 18 Monate nach Veröffentlichung eines delegierten Rechtsakts verpflichtend.“

Schritt 3 – Pflicht zur Bereitstellung

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Produkte ohne DPP nicht mehr in der EU verkauft werden.

Schritt 4 – Marktüberwachung und Sanktionen

Die Behörden erhalten vollständigen digitalen Zugriff auf alle DPP-Daten.
Fehlende oder falsche Informationen führen zu:

  • Marktverbot

  • Rückrufen

  • Zollstopps

  • Bußgeldern

  • Sperrungen auf Marktplätzen (Amazon, eBay, Kaufland, etc.)

Beispiel:

Wenn ein delegierter Rechtsakt für Elektronik im März 2025 erscheint:

    • 18 Monate Übergangsfrist → September 2026: DPP wird Pflicht

  • Ab 2027 → ist die Verpflichtung vollständig im Markt angekommen

  • Hersteller und Importeure müssen lange im Voraus ihre Daten organisiert haben


4. Welche Produktgruppen sind als erste betroffen?

Laut der ESPR-Roadmap und der Priorisierung der EU-Kommission:

  1. Batterien (bereits geregelt über EU-Batterieverordnung 2023/1542, DPP ab 2027 fix)

  2. Elektronikgeräte (Delegierte Rechtsakte 2025/2026)

  3. Textilien

  4. Möbel

  5. Haushaltsgeräte

  6. Maschinen und Werkzeuge

  7. Spielzeug mit elektronischen Komponenten

  8. Chemikalien & Stoffe

  9. Baustoffe

Das sind genau die Produktgruppen, die viele Importeure aus China einführen.


5. Welche Informationen müssen im Digitalen Produktpass stehen?

Die Pflichtdaten umfassen mehrere Kategorien, die in der ESPR definiert sind und künftig je Produktgruppe präzisiert werden.

A. Produktsicherheitsdaten (Art. 7–12 ESPR, GPSR EU 2023/988)

  • CE-Nachweise

  • EN-Normen

  • Risikobewertungen

  • Prüfberichte (LVD, EMV, RoHS, REACH)

  • Gebrauchsanweisungen

  • Sicherheitsinformationen

B. Nachhaltigkeits- und Materialdaten

  • Materialzusammensetzung

  • Chemikalienkennzeichnung

  • CO₂-Fußabdruck

  • Recyclingfähigkeit

  • Reparierbarkeit

  • Lebensdauer

C. Rückverfolgbarkeit (Art. 14 ESPR)

  • Produktionsort

  • Fertigungsstätte

  • Lieferanten der Komponenten

  • Chargennummern

  • Seriennummern

  • QR-Code

  • digitale Signatur

D. Lieferkettentransparenz

  • Lieferantenliste

  • Herkunft der Rohstoffe

  • Subunternehmen

  • Komponentenlieferanten

Der DPP ist keine „PDF“, sondern ein digitales, maschinenlesbares Datensystem, das auf EU-Servern abgelegt wird.

Behörden erhalten direkten Zugriff (Art. 21 ESPR).


6. Warum Importeure bereits 2025 und 2026 handeln müssen

Auch wenn „die Pflicht“ laut Wikipedia ab 2027 beginnt, ist die Realität:

Die Datenbeschaffung dauert 12–24 Monate.

China-Hersteller haben oft:

  • keine Materiallisten

  • keine korrekten Komponentenlisten

  • veraltete Prüfberichte

  • mangelhafte CE-Dokumentation

  • keine Risikobewertung

  • keine CO₂- und Recyclingdaten

  • keine Vollständige Lieferkettennachweise

  • keine Transparenz über Subunternehmen

Die meisten können diese Daten nicht liefern, ohne monatelang nachzuarbeiten.

Darum gilt:
Wer erst 2027 anfängt, ist 2027 nicht mehr marktfähig.


7. Was Agentur Frisch anbietet – Ihr Vorteil gegenüber Wettbewerbern

Wir begleiten Importeure dabei, rechtzeitig DPP-ready zu werden.

Unsere Leistungen:

  • Analyse des aktuellen Dokumentationsstands

  • Erstellung einer vollständigen CE- und Sicherheitsakte

  • GPSR-konforme Risikobewertung

  • Beschaffung fehlender Daten von Herstellern

  • Prüfung von Testberichten

  • Normen-Mapping

  • Aufbau der DPP-Datenstruktur

  • Vorbereitung der digitalen Datensätze

  • Kommunikation mit Herstellern in China

  • Betreuung gegenüber Behörden und Marktplätzen

Wir sorgen dafür, dass Ihre Produkte compliant sind, bevor die Pflicht greift.


Der Digitale Produktpass wird ab 2027 verbindlich – doch die tatsächliche Vorbereitungszeit ist jetzt, in den Jahren 2025 und 2026.

Wer erst wartet, bis die EU den delegierten Rechtsakt für seine Produktgruppe veröffentlicht, wird die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllen können.

Der Produktpass ist keine einfache Zusatzanforderung, sondern eine völlige Transparenzpflicht für:

  • Sicherheit

  • Materialien

  • Lieferketten

  • Nachhaltigkeit

Der DPP wird den Markt verändern – und nur Unternehmen mit vollständiger Dokumentation werden bestehen.

Agentur Frisch begleitet Sie ab sofort dabei, Ihre Importware DPP-ready zu machen.

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