Übersicht gemäß Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen
Ein Importeur trägt erhebliche Verantwortung, wenn er Produkte aus dem Ausland in die EU einführt. Hier finden Sie eine umfassende Übersicht der Pflichten eines Importeurs, basierend auf den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien und Normen.
1. Allgemeine Verantwortung des Importeurs
Ein Importeur ist verantwortlich dafür, dass die eingeführten Produkte sicher sind und den geltenden EU-Vorschriften entsprechen.
Relevante Rechtsgrundlagen:
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- EU-Verordnung 2019/1020 (Marktüberwachung und Produktsicherheit)
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- CE-Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG)
- EU-Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 1275/2008
2. Pflicht zur Produktkonformität
- Konformitätsbewertung sicherstellen: Importierte Produkte müssen alle relevanten EU-Vorschriften und Normen erfüllen.
- Technische Dokumentation: Der Importeur muss die technische Dokumentation vom Hersteller bereitstellen lassen, z. B. CE-Konformitätserklärung.
- Kennzeichnungspflichten:
- CE-Kennzeichnung (falls erforderlich)
- Name und Adresse des Herstellers sowie des Importeurs
- Produktidentifikation (Modellnummer, Seriennummer)
3. Sicherheit und Gesundheit
- Produktsicherheitsgesetz (§ 3 ProdSG): Nur Produkte einführen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung sicher sind.
- Risikobewertung: Durchführung einer Risikobewertung gemäß § 6 ProdSG.
- Prüfungspflichten: Importeur ist verpflichtet, die Produkte auf Einhaltung der geltenden Normen und Sicherheitsstandards zu prüfen (z. B. EN-Normen).
4. Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen
- Bereitstellung der Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung muss auf Anfrage der Behörden bereitgestellt werden.
- Anwenderinformationen: Sicherstellen, dass die Produkte mit Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache ausgeliefert werden.
5. Zusammenarbeit mit Behörden
- Marktüberwachungsbehörden unterstützen: Auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden Informationen und Dokumente bereitstellen.
- Rückrufpflicht (§ 6 Abs. 6 ProdSG): Bei gefährlichen Produkten muss der Importeur sofort handeln und die Behörden informieren.
6. Rückverfolgbarkeit sicherstellen
- Produktrückverfolgbarkeit gewährleisten: Namen und Adressen aller Beteiligten in der Lieferkette dokumentieren (§ 7 ProdSG).
- Kennzeichnungspflicht: Produkte müssen so gekennzeichnet sein, dass sie eindeutig rückverfolgbar sind (z. B. durch Seriennummern).
7. Umgang mit chemischen Stoffen
- REACH-Verordnung:
- Sicherstellen, dass keine verbotenen Stoffe verwendet werden.
- Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) bereitstellen (Art. 33 REACH-Verordnung).
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU: Einhaltung der Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten.
8. Umwelt- und Verpackungsvorschriften
- Verpackungsverordnung (VerpackG): Sicherstellen, dass Verpackungen recycelbar sind und bei einem dualen System registriert werden.
- WEEE-Richtlinie 2012/19/EU: Verantwortlich für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
9. Zoll- und Importvorschriften
- EORI-Nummer: Registrierung als Wirtschaftsbeteiligter für den Import.
- Zollanmeldung: Einreichung der korrekten Zollpapiere (z. B. Handelsrechnung, Ursprungsnachweis).
- Warentarifnummer: Klassifizierung der Produkte gemäß Zolltarif.
10. Haftung und Sanktionen
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Importeur haftet für Schäden durch fehlerhafte Produkte.
- Bußgelder und Sanktionen: Verstöße gegen Vorschriften können zu hohen Bußgeldern und Importverboten führen.
Schlussbemerkung: Die Pflichten eines Importeurs sind umfangreich und erfordern sorgfältige Planung und Durchführung. Die Einhaltung dieser Vorgaben sichert nicht nur die Qualität und Sicherheit der Produkte, sondern schützt auch vor rechtlichen Konsequenzen. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Importeure professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
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