Verpackungsgesetz und Elektrogesetz: Was Sie über Registrierungspflichten wissen müssen

von | 26. Dezember 2024 | China Import | 0 Kommentare

Registrierungspflichten nach Verpackungsgesetz und Elektrogesetz

In Deutschland regeln das Verpackungsgesetz (VerpackG) und das Elektrogesetz (ElektroG) wichtige Pflichten für Unternehmen, die Verpackungen oder elektrische und elektronische Geräte in Verkehr bringen. Diese Gesetze dienen dem Umweltschutz und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung. Unternehmen müssen dabei insbesondere ihre Registrierungspflichten beachten. Hier erfahren Sie alles Wichtige!


1. Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz regelt den Umgang mit Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Es gilt für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen und setzt die europäische Verpackungsrichtlinie um.

Registrierungspflicht gemäß VerpackG

Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind verpflichtet:

  1. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR):
    • Unternehmen müssen sich auf der Plattform LUCID registrieren.
    • Bei der Registrierung müssen Angaben zum Unternehmen, zu den verwendeten Verpackungsmaterialien und zur Lizenzierung gemacht werden.
  2. Lizenzierung bei einem dualen System:
    • Verpackungen müssen bei einem dualen System lizenziert werden (z. B. Der Grüne Punkt, BellandVision).
    • Dies gilt für alle Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher anfallen (z. B. Versandkartons, Produktverpackungen).

Wichtige Pflichten laut VerpackG

  • Systembeteiligungspflicht: Alle Verpackungen müssen bei einem dualen System registriert und lizenziert sein.
  • Datenmeldung: Jährliche Meldung der Verpackungsmengen an die ZSVR und das duale System.
  • Transparenzpflicht: Eindeutige Kennzeichnung der Verpackungen, um die Entsorgung zu erleichtern.

2. Elektrogesetz (ElektroG)

Das Elektrogesetz regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Es dient der Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) und legt Recyclingziele sowie Entsorgungspflichten fest.

Registrierungspflicht gemäß ElektroG

Unternehmen, die Elektrogeräte in Verkehr bringen, müssen:

  1. Registrierung bei der Stiftung EAR:
    • Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR).
    • Dabei wird geprüft, ob das Unternehmen für die Entsorgung und Rücknahme seiner Produkte verantwortlich ist.
  2. Angabe von Gerätenummer und Marke:
    • Jede Marke und jede Geräteart muss separat registriert werden.
    • Unternehmen erhalten eine Registrierungsnummer, die auf Rechnungen und Lieferscheinen angegeben werden sollte.
  3. Rücknahmepflicht:
    • Unternehmen sind verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen oder eine Rücknahmemöglichkeit anzubieten.
    • Bei Versandhandel gilt die Pflicht, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen.

Wichtige Pflichten laut ElektroG

  • Kennzeichnungspflicht: Elektrogeräte müssen mit einem durchgestrichenen Mülleimer-Symbol und einer WEEE-Nummer versehen sein.
  • Informationspflicht: Verbraucher müssen über die Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten informiert werden.
  • Mengenmeldung: Unternehmen müssen regelmäßig die in Verkehr gebrachten Mengen an die Stiftung EAR melden.

3. Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Die Missachtung der Registrierungspflichten im Verpackungsgesetz und Elektrogesetz kann empfindliche Strafen nach sich ziehen:

  • Bußgelder: Bis zu 200.000 € bei Verstößen gegen das VerpackG, bis zu 100.000 € bei Verstößen gegen das ElektroG.
  • Verkaufsverbot: Produkte dürfen ohne ordnungsgemäße Registrierung nicht mehr verkauft werden.

4. Tipps zur Einhaltung der Gesetze

  • Frühzeitige Registrierung: Registrieren Sie sich rechtzeitig bei der ZSVR (LUCID) und Stiftung EAR.
  • Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten bieten spezialisierte Berater und Compliance-Dienstleister Unterstützung.
  • Pflichten prüfen: Klären Sie, ob Ihre Produkte unter die Definition von Verpackungen oder Elektrogeräten fallen.

5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist von der Registrierungspflicht betroffen?

Alle Unternehmen, die verpackte Produkte oder Elektrogeräte erstmals in Verkehr bringen. Das betrifft sowohl Produzenten als auch Importeure.

Gibt es Ausnahmen von der Registrierungspflicht?

Nein, die Registrierungspflicht gilt für alle Verpackungen und Elektrogeräte, die an Endverbraucher gelangen.

Wie erkenne ich, ob mein Produkt registriert werden muss?

  • Verpackungsgesetz: Prüfen Sie, ob Ihre Verpackung typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfällt.
  • Elektrogesetz: Klären Sie, ob Ihr Produkt elektrische oder elektronische Funktionen hat.

Fazit:
Die Registrierungspflichten gemäß VerpackG und ElektroG sind essenziell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Unternehmen sollten frühzeitig ihre Verpflichtungen prüfen und die notwendigen Schritte einleiten. Die Einhaltung dieser Gesetze ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

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