Produktsicherheitsbeauftragter – Brauche ich das überhaupt?
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Immer mehr Unternehmen importieren Produkte aus Asien oder verkaufen auf Marktplätzen wie Amazon, ohne zu wissen, dass sie dabei auch die vollständige Verantwortung für die Produktsicherheit tragen – nicht nur für CE-gekennzeichnete Produkte, sondern auch für Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielzeug, Textilien oder elektronische Geräte. Dabei stellt sich oft die Frage: Braucht man im Unternehmen einen Produktsicherheitsbeauftragten?
Was ist ein Produktsicherheitsbeauftragter überhaupt?
Ein Produktsicherheitsbeauftragter ist (anders als z. B. der Datenschutzbeauftragte) keine gesetzlich vorgeschriebene Rolle – aber eine praktisch dringend empfohlene Funktion, wenn Produkte eigenverantwortlich in der EU in Verkehr gebracht werden.
Seine Aufgaben:
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Überwachung und Umsetzung der Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
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Kontrolle, ob Produktdokumentationen, Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen vollständig und korrekt sind
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Risikoanalyse, Rückverfolgbarkeit, Reklamations- und Rückrufmanagement
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Schnittstelle zwischen Einkauf, Qualitätsmanagement, Import und Behörden
Warum ist Produktsicherheit mehr als „nur CE“?
Viele denken bei Produktsicherheit ausschließlich an CE-Kennzeichnung – aber das ist nur die halbe Wahrheit. Auch Produkte, die gar kein CE-Zeichen tragen, müssen gesetzeskonform und sicher sein. Dazu gehören zum Beispiel:
Produkttyp | Relevante Vorschriften |
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Küchenartikel, Becher | LFGB, Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (Lebensmittelkontakt) |
Kosmetik, Seife, etc. | Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 |
Chemische Produkte, Farben | REACH, CLP, Sicherheitsdatenblätter |
Spielzeug | Spielzeugrichtlinie, EN 71 |
Textilien | REACH, AZO-Farbstoffverbot |
Batterien, Elektroprodukte | WEEE, ElektroG, RoHS |
Ohne funktionierende Überwachung dieser Anforderungen laufen Händler und Importeure Gefahr,
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abgemahnt zu werden,
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Produkte zurückrufen zu müssen,
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mit Bußgeldern belegt zu werden oder
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auf Amazon & Co. gesperrt zu werden.
Wer trägt die Verantwortung – und wer sollte handeln?
Ob du Hersteller, Importeur oder Händler bist:
Sobald du Produkte unter deinem Namen verkaufst oder importierst, bist du rechtlich für deren Sicherheit verantwortlich. Ein Produktsicherheitsbeauftragter kann diese Verantwortung intern übernehmen – oder du arbeitest mit einer externen Fachstelle wie Agentur Frisch zusammen.
Was wir für dich übernehmen können
Wir bieten für Unternehmen, die keine eigene Fachabteilung haben:
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die Übernahme der Funktion eines externen Produktsicherheitsbeauftragten
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Schulungen für dein Team (z. B. CE, LFGB, REACH, Verpackungsgesetz)
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Prüfung deiner Dokumentation & Produktunterlagen
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Erstellung von Konformitätserklärungen und Risikobewertungen
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Unterstützung bei Rückrufen, Behördenanfragen und Marktüberwachung
Fazit: Verantwortung kann man nicht auslagern – aber man kann sich helfen lassen
Produktsicherheit ist kein Nischenthema für Großkonzerne – sie betrifft jeden, der Waren auf den Markt bringt. Je früher du Verantwortung im Unternehmen klärst, desto sicherer handelst du.
Sprich uns an – wir übernehmen für dich die Rolle, die du (noch) nicht intern besetzen kannst.
Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG
www.ag-frisch.com | info@ag-frisch.de | ☎ +49 (0)30 32896883
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