Probleme bei der Einfuhr von Kleinbaggern der Firma Rippa?
Die Agentur Frisch unterstützt Sie bei der konformen Einfuhr von Produkten aus China
Rippa Kleinbagger und Radlader aus China
Wir haben fast täglich Anrufe oder Emails von Kunden, die einen Kleinbagger oder Radlader aus China bestellt haben. Leider stellt sich bei der Einfuhr heraus, dass die Maschine nicht konform ist und schnell werden die Unterlagen vom Zoll an die Produktsicherheitsbehörde übergeben.
Rippa Machinery Group – Keine guten Karten bei der Einfuhr der Bagger
Sehr gut bekannt is tuns mittlerweile die Firma Rippa, die es leider bei der Umsetzung der EU Gesetze, Richtlinien und Verordnungen nicht sehr ernst nimmt obwohl Rippa es könnte. Bevor Sie einen Bagger von der Firma Rippa importieren möchten oder wenn Ihre Maschine bereits in der Zollprüfung oder in der Prüfung durch die Produktsicherheitsbehörde ist, treten Sie mit uns in Kontakt, wir können das Bestmögliche für Sie herausholen.
Beispielfälle:
1. Prüfung des Rippa Baggers durch die Produktsicherheitsbehörde
Der Kunde kam auf uns zu, da die Produktsicherheitsbehörde festgestellt hat, dass der Bagger nicht konform ist. Der Kunde hat sich an uns gewandt um die Unterlagen zu prüfen und die Konformität des Baggers sicherzustellen. Nach mehreren Gesprächen mit der Produktsicherheitsbehörde, wurde der aktiven Veredelung zugestimmt. So konnten wir die technischen Dokumente zusammenstellen, den Bagger entsprechend der Normen prüfen lassen, uns um die richtige Produktkennzeichnung kümmern und den Bagger in ein neues Zollverfahren überführen. In dem Fall hatte der Kunde Glück, nach langen Gesprächen mit Rippa konnten alle technischen Unterlagen zusammengestellt werden, so dass der aktiven Veredelung nichts im Wege stand.
2. Qualitätsprobleme bei der Firma Rippa in China.
Der Kunde wandte sich schon an uns, um die Qualität der Maschine vor der Verschiffung prüfen zu lassen. Hatte allerdings 30 % des Baggers bereits angezahlt. Bei der Inspektion stellten sich gravierende Fehler heraus (z. B. fehlende Anschnallgurte, Dieselöffnung in der Kabine, Kratzer- und Roststellen, mangelhafte Typenschilder und Warnhinweise etc.). In dem Zusammenhang haben wir auch die technischen Dokumente zusammengestellt und uns um die Nacharbeiten im Werk des Herstellers gekümmert, bis der Kleinbagger tatsächlich verladen und sich auf dem Weg zum Kunden in Deutschland machen konnte. Leider war es auch in dem Fall mühsam alle notwendigen Unterlagen von Rippa zusammenzubekommen, die dem Importeur für einen rechtssicheren Import vorliegen müssen, nach langen Verhandlungen lagen uns dazu alle Unterlagen vor, so dass der Bagger erfolgreich an den Kunden ausgeliefert werden konnte.
3. Rückversand eines Kleinbaggers von Rippa nach China
In zwei Fällen wandten sich die Kunden an uns, da Sie Probleme wegen der Nicht-Konformität der Bagger von Rippa mit der Produktsicherheitsbehörde haben. Nach Prüfung der Prüfungsbescheide und nach Diskussionen mit Rippa musste in diesen Fällen festgestellt werden, dass die Bagger in der EU nicht einfuhrfähig sind. Es besteht nur die Möglichkeit den Kleinbagger kostenpflichtig vernichten zu lassen oder den Bagger in ein Nicht-EU-Land auszuführen bzw. den Bagger nach China zurückzuschicken. Von letzterem raten wir ab, da es eher unwahrscheinlich ist, dass der Verkäufer das Geld erstattet und ein hohes Risiko besteht, dass der Bagger in China nicht einführt werden darf, da der Bagger zwar in China produziert wurde, allerdings wieder aus dem Ausland (nun aus Deutschland) kommt und für Maschinen aus dem Ausland strenge Registrierungspflichten bestehen sowie die Einhaltung der CCC Richtlinie notwendig ist. Beide Kunden haben sich entgegen unserem Rat entschieden den Bagger an Rippa zurückzuschicken.
4. Rückzahlung durch die Firma Rippa.
In einem Fall wurde der Kleinbagger aufgrund fehlender CCC Erfüllung und fehlender Registrierung in China von der chinesischen Behörde beschlagnahmt und konnte nur durch unsere Verhandlungen vor der Vernichtung gerettet werden, nach einigen Verhandlungen und unserem Mahnverfahren hat der Kunde seine komplette Zahlung am 14.03.2024 zurück erhalten. In einem anderen Fall hat Rippa zwar den Kleinbagger zurückerhalten, die Kontaktperson unseres Kunden brach dann aber den Kontakt zu unserem Kunden ab, war auch telefonisch nicht mehr erreichbar und eine Rückzahlung ist auch nach Monaten nicht erfolgt. Nach unseren Verhandlungen und unserem Mahnverfahren hat der Kunde seine Zahlung am 12.04.2024 auf sein Konto zurück erhalten.
5. Ausfuhr des Rippa Baggers nach Afrika
in mehreren Fällen unterstützen wir die Kunden bei der Ausfuhr der Bagger zu unserem Partner in Afrika. Dort konnten die Bagger in den meisten Fällen zum Einkaufspreis plus bisher entstandener Nebenkosten verkauft werden, so dass der Kunde mit einem blauen Auge und zumindest ohne finanziellem Verlust rausgekommen ist. Stehen Sie auch vor dem Problem Ihren Bagger in ein Nicht-EU-Land ausführen zu müssen, wenden Sie sich an uns und wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Kontaktieren Sie uns:
Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen bei der Bewältigung von Herausforderungen im internationalen Handel helfen können. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und finden Sie gemeinsam mit uns Lösungen, die Ihrem Unternehmen langfristigen Erfolg sichern.
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