T1 Zollverfahren
Was bedeutet T1 Zollverfahren?
T1 Zollverfahren
Das T1 Zollverfahren wird auch Externes Unionsversandverfahren genannt. Das T1 Zollverfahren dient zur Beförderung von Nicht-Unionswaren innerhalb von zwei Zollgebieten, ohne dass sie Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen zu unterliegen. Für die Anmeldung bzw. Erstellung braucht es Informationen wie zum Beispiel Versender, Empfänger, Anzahl der Packstücke und das Gesamtgewicht.
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