T1 Zollverfahren

Was bedeutet T1 Zollverfahren?

T1 Zollverfahren

Das T1 Zollverfahren wird auch Externes Unionsversandverfahren genannt. Das T1 Zollverfahren dient zur Beförderung von Nicht-Unionswaren innerhalb von zwei Zollgebieten, ohne dass sie Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen zu unterliegen. Für die Anmeldung bzw. Erstellung braucht es Informationen wie zum Beispiel Versender, Empfänger, Anzahl der Packstücke und das Gesamtgewicht.

Über 5000 zufriedene Kunden.

 

Ich habe die Agentur Frisch beauftragt ein größeres Möbelstück in China produzieren zu lassen um es dann folglich nach Deutschland zu überführen. Per Mail erfolgte die ganze Zeit über eine reibungslose Kommunikation! Sehr schnelle und zuverlässige Antworten vermittelten mir ständig die Sicherheiten, die bei so einen Unterfangen unerlässlich sind. Jederzeit wurde mir durch den Bürokratiedschungel geholfen und dabei wurden keine Formulare vergessen oder falsch ausgefüllt. Sehr lobenswert!

 

Bewertung auf Provenexpert

Alles Top. Besser geht nicht. Beratung und Durchführung kann man nicht besser machen. Wir sind nach mehreren Bestellungen bei diesem Unternehmen mehr als zufrieden und setzen die Zusammenarbeit fort.

 

 

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