Agentur Frisch: Unsere AGB

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Beratungsverträge

1.1. Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG, Edisonstr. 18, 12459 Berlin (kurz Agentur Frisch) und dem Vertragspartner in Deutschland bzw. Europa(ab jetzt in diesen AGB´s als Kunde bezeichnet) der von der Agentur Frisch im Rahmen der Außenhandelsberatung beraten wird. Gesetzlicher Vertreter für Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG ist die Agentur Frisch Administration GmbH, diese wird vertreten vom Geschäftsführer Herrn David Frisch.

1.2. Der Kunde erklärt ausdrücklich dass er Kaufmann ist und im Rahmen seines Handelsgewerbes oder seiner kaufmännischen Tätigkeit von der Agentur Frisch beraten wird.

1.2 Die Angebote und Leistungen der Agentur Frisch erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt und schriftlich fixiert ist, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.3 Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als vom Vertragspartner angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht.

1.4. Bei Komplettabwicklungen bei Importen (Vermittlungsgeschäften) überlässt der Kunde die gesamte Kommunikation mit Lieferanten, Spediteuren und Wareninspekteuren und weiteren eingesetzten Dienstleistern der Agentur Frisch. Nur dann kann eine saubere Abwicklung gewährleistet werden. Bei Verstoss kann die Agentur Frisch eine Aufwandsentschädigung für den Mehraufwand in Höhe von 500 Euro je Einzelfall in Rechnung stellen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Mit Auftragserteilung aber spätestens mit Annahme des Kostenvoranschlags und Rücksendung des Auftrags für die Bestellung(en) durch den Kunden kommt ein bindender Auftrag mit der Agentur Frisch zustande. Ist eine Provision oder eine Pauschale vereinbart worden, z. B. bei einem ausführlichen Coaching prozentual vom Auftragswert, gilt diese Provision auch für Folgeaufträge beim selben Dienstleister oder Lieferanten auch ohne Mitwirken der Agentur Frisch während der Vertragslaufzeit.

2.2 Sofern die Agentur Frisch weitere Dienstleister und/ oder Lieferanten/ Hersteller im Rahmen des Auftrags vorschlägt (z. B. Speditionen, Übersetzer, Inspekteure) sind dies ungeprüfte Kontakte für deren Dienstleistungen die Agentur Frisch keine Haftung trägt. Für die Minimierung der Risiken beim Einsatz der entsprechenden Dienstleister und Lieferanten bietet die Agentur Frisch weitere Dienstleistungen/ Beratungsleistungen an, die dem Kunden in einem Leistungsverzeichnis für eine Inanspruchnahme angeboten werden.

2.3  Die Agentur Frisch ist für Lieferzeiten und Preise vorgeschlagener zusätzlicher Dienstleister oder Lieferanten nicht verantwortlich, dies ist grundsätzlich mit dem entsprechenden Dienstleister und /oder Lieferanten zu vereinbaren. Die Absprachen kann auch die Agentur Frisch in Vollmacht des Kunden übernehmen.

3. Vertragsinhalt bei Beratung

3.1 Leistung der Agentur Frisch ist die Beratung im Außenhandel.

3.2 Sofern die Agentur Frisch Vertragspartner/ Lieferanten im Ausland vorschlägt sind dies grundsätzlich erstmal ungeprüfte Kontakte.  Weitere Schritte zur Minimierung der Risiken kann der Kunde gemeinsam mit der Agentur Frisch gehen. Entsprechende Beratungen dazu kann der Kunde bei der Agentur Frisch dazu beauftragen und sich von der Agentur Frisch weitere Dienstleister z. B. für Kontrollen vor Ort im jeweiligen Lieferland von der Agentur Frisch vorschlagen lassen. Der Kunde ermächtigt die Agentur Frisch zur Kommunikation und Zahlungsabwicklung mit und gegenüber der jeweiligen Dienstleister und Lieferanten.

3.3 Die Agentur Frisch empfiehlt laufende Lieferanten/ Hersteller eines Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit nicht an andere Kunden weiter.

3.4. Die Agentur Frisch ist eine Unternehmensberatung. Die Agentur Frisch nimmt selbst keine Maklerhandlungen vor oder vermittelt nicht in dem Sinne, dass sie Haftungen für die vermittelten Kontakte übernimmt. Die Agentur Frisch bietet verschiedene Beratungsleistungen an bzw. kann weitere Dienstleister vorschlagen, deren Leistungen zum Ziel haben, die Risiken des Kunden im Außenhandel stark zu minimieren.

3.5. Der Kunden akzeptiert mit Auftragserteilung die AGB der Agentur Frisch, es sei denn diese werden bei Vertragsabschluss eindeutig ausgeschlossen. Entscheidet sich der Kunde im Rahmen der Beratung für einen von der Agentur Frisch vorgeschlagenen Dienstleister oder Lieferanten kennt er seine Risiken im Außenhandel und/ oder lässt sich von der Agentur Frisch dazu umfangreich beraten. Die Beratung zu diesen Risiken ist kostenfrei.  Der Kunde entscheidet selbst wie viel Risiken er eingeht und wie viele Maßnahmen er trifft um diese Risiken zu minimieren.

3.6. Die Agentur Frisch bietet keine  Rechtsberatungen an. Vorlagen von Verträgen, Konformitätserklärungen, Handbücher etc. sind Unterlagen die aus unseren Erfahrungen entstanden sind, wir übernehmen allerdings keine Haftung für die Vollständigkeit. Beratungen zu Einfuhrbestimmungen sind keine Rechtsberatungen sondern unverbindliche Einschätzungen aus unserer langjährigen Erfahrung und wir empfehlen für eine Rechtssicherheit immer einen Rechtsanwalt zur Überprüfung der Dokumente zu beauftragen, gerne können wir dazu auch einen Rechtsanwalt empfehlen.

3.7. Vertraulichkeit

  1. Vertrauliche Informationen: Alle Informationen, die der Kunde im Rahmen der Beratungstätigkeit dem Unternehmensberater mitteilt und als vertraulich kennzeichnet oder die ihrer Natur nach als vertraulich betrachtet werden, gelten als vertrauliche Informationen.

  2. Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Der Unternehmensberater verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Kunden streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden weder direkt noch indirekt zu verwerten oder weiterzugeben.

  3. Ausnahmen: Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

    • bereits vor der Offenlegung durch den Kunden rechtmäßig im Besitz des Unternehmensberaters waren,
    • aus öffentlich zugänglichen Quellen bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf ein Verschulden des Unternehmensberaters zurückzuführen ist,
    • unabhängig vom Unternehmensberater entwickelt wurden, ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen des Kunden,
    • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
  4. Dauer der Vertraulichkeit: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Unternehmensberater bestehen und endet erst, wenn die vertraulichen Informationen öffentlich bekannt geworden sind oder der Kunde den Unternehmensberater schriftlich von der Vertraulichkeitsverpflichtung entbindet.

 

 

4. Preise / Zahlungsmodalitäten/ Vertragsstrafen

4.1 Die Preise werden dem Kunden immer vorab angeboten, dazu gibt es eine einen Leistungskatalog den der Kunde jederzeit einsehen kann. Die Beratungskosten können auch prozentual vom Auftragswert festgelegt werden, für das vom Kunden geplante Geschäft und Folgegeschäfte die aus der Beratung der Agentur Frisch resultieren, sofern das vereinbart wurde.  

4.2  Die ersten beiden Aufträge sind in Vorkasse fällig, ab dem dritten Auftrag wird die Rechnung am Ende des Leistungsmonats gestellt mit zwei Wochen Zahlungsfrist.  Die Rechnungsstellung kann dabei aber auch am Ende eines Projekts erfolgen, wobei Leistungen von Subunternehmern der Agentur Frisch wie z. B. externe Auslandsbüros, Logistikfirmen, Rechtsanwälte etc. unabhängig davon auch schon monatlich abgerechnet werden können.  Bei schlechter Bonitätsbewertung des Kunden, kann die Agentur Frisch weiterhin auf Vorkasse abrechnen oder wieder auf Vorkasse umstellen ohne dies dem Kunden gegenüber begründen zu müssen.

4.3 Zahlungen an Dienstleistern und Lieferanten sind über das Vermittlerkonto der Agentur Frisch möglich, die Agentur Frisch übernimmt allerdings keine Zahlungssicherheit. Für die Agentur Frisch sind die Zahlungen lediglich durchlaufende Posten und werden an die Lieferanten und/ oder Dienstleister weitergeleitet. Dadurch wird der Kunde nicht von den Risiken im Außenhandel entbunden.  Die externen Dienstleister (z. B. Logistikunternehmen) können Ihre Leistungen aber auch direkt an den Kunden der Agentur Frisch abrechnen.

4.4 Der Kunde ermächtigt die Agentur Frisch, den Betrag für den Lieferanten/ Dienstleister vom Vermittlerkonto an den Lieferanten/ Dienstleister in Vorkasse (ggf. stufenweise nach Vereinbarung) zu überweisen wenn Vorkasse über das Vermittlungskonto vereinbart ist.

4.5. Der Kunde kann sich jederzeit über den aktuellen Stand seines Kundenkontos informieren, z. B. im Rahmen einer Projektabwicklung.  Auf Wunsch des Kunden können dann auch vorab schon Teil-Rechnungen erstellt werden.

5. Mängel bei Dienstleistungen und Waren der Agentur Frisch

5.1 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. .

5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen

5.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

5.8 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

5.9 Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall können wir die Gewährleistung verweigern.

5.10 Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte oder Patente Dritter verletzt werden. Der Besteller verpflichtet sich zur Freistellung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung. Der Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namensrechte, Urheberrechte oder Patente kann jederzeit verlangt werden.

5.11 Der Besteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner gewünschten Aufdrucke nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte als Textaufdruck zu bestellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen.

5.12 Der Verstoßen von Form, Inhalt oder verfolgter Zweck, der vom Besteller gewünschten Aufdrucke, gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) stellt dies keinen Sach- bzw. Rechtsmangel dar, den der Auftragnehmer zu vertreten hat. Sachmängelansprüche in Folge einer solchen Tatsache bestehen nicht. Für Unternehmer gelten außerdem bzw. abweichend die nachfolgenden Regelungen der Punkte

5.13 Die Sachmängelansprüche von Unternehmern beim Kauf neu hergestellter Waren verjähren in 12 Monaten

5.14 Bei einem Kauf von gebrauchten Waren durch einen Unternehmer sind die Sachmängelansprüche ausgeschlossen.

5.15 Die Agentur Frisch haftet nicht für Ergebnisse von Inspektionen/  Audits oder für Verschiffungen, da wir diese nur vermittelt haben. Diese werden dann von Dienstleistern erbracht die von der Agentur Frisch teilweise nur eingeschränkt geprüft werden können, auch wenn die Agentur Frisch ggf. schon gute Erfahrung mit diesen machen konnte. Dem Kunden ist bewusst, dass Ansprüche gegen die sonstigen Dienstleister durchgesetzt werden müssen und die Agentur Frisch hier eindeutig keine Empfehlung für einen bestimmten Dienstleister ausspricht, sondern lediglich dazu berät, eine solche Dienstleistung zu nutzen.  Über unser Tool wird Ihnen ein zufälliger Inspekteur zugeteilt der auf die Buchungsanforderungen gemäß eigener Angaben passt. 

5.16 Jahreslizenzen der Marken e-Best und airbridge können beim Kauf vom Kunden bei der Agentur Frisch erworben werden. Dies bringt die Vorteile der Nutzung der EAN der Marken sowie der Anmeldungen gemäß Elektroschrottgesetz (WEEE) und Verpackungsgesetz. Die Markenlizenzen verlängern sich nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr. Wird eine Markenlizenz gekündigt, dürfen die Geräte mit der Marke nicht mehr als Neugeräte in den Handel geraten.

 

  1. Kündigung & Gerichtsstand

6.1. Für Kündigungen gilt die gesetzliche Regelung, in der Regel enden die Verträge nach Abschluss einer Beratungsleistung. 


6.2  Gerichtsstand ist  Amtsgericht Berlin Köpenick beim Streitwert von bis einschließlich 5000 Euro bzw. das Landgericht Berlin beim Streitwert von über 5000 Euro. Die Agentur Frisch behält sich aber vor, bei gegebenem Anlass am Sitz des Vertragspartners klagen zu können. Ansprüche gegen die Agentur Frisch müssen in Berlin durchgesetzt werden. Verträge mit der Agentur Frisch kommen nur mit Kaufleuten zustande.

6.3 Es gelten immer die zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Nutzungsbedingungen, diese seit dem 01.01.2019. Die Agentur Frisch ist berechtigt die AGB zu ändern und die Kunden über Änderungen zu informieren.

6.4 Die gesetzlichen Bestimmungen gelten immer vor den vertraglichen Bestimmungen, das gilt auch für die anderen Punkte der AGB. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, gilt das, was jeweils gesetzlich am Nächsten kommt. Die sonstigen Bestimmungen gelten unverändert.

 

 

1. Zusammenfassung der Leistungen Ihres Beraters  
2. Beispielablauf einer Beratung  
3. Risiken beim Import  
4. Zahlungen im Internationalen Handel  
5. Qualitätssicherung  

 

6.

 

Zusammenfassung unserer Leistungen (Berater-Vertrag)

 

 

Bitte beachten Sie insbesondere die Berichte zu den von Ihnen gebuchten Leistungen laut unserer

Leistungsübersicht.

 

Es lohnt sich oft im Ausland einzukaufen anstatt den Weg über deutsche Importeure, Grosshändler oder Aussenhandelsfirmen zu gehen. Die ersten Schritte sind aber die Schwersten und zwar die Schritte die Kontakte zu knüpfen, Lieferanten im Ausland zu finden, die Mentalität im Ausland kennenzulernen und die Schritte der Logistik bis zur Anlieferung auf eigene Faust zu organisieren. Um die Tätigkeiten der Agentur Frisch auf ähnliche Art durchzuführen bräuchten Sie wahrscheinlich mehr als nur einen zusätzlichen Mitarbeiter für den Einkauf was aber erheblich teurer wäre als den Auftrag einfach von der Agentur Frisch durchführen zu lassen…

 

Ihr eigener Import                                                                                                                                                                1

Es ist in Deutschland nicht schwer Importeur zu werden denn es gibt wenige Voraussetzungen die man dafür erfüllen muss. Vielseitiger sind die Pflichten und Risiken die sich dadurch ergeben und genau in den Punkten kann die Agentur Frisch Sie ebenfalls unterstützen, fragen Sie uns. Wir treten als Ihr Berater für den Einkauf in Asien dauerhaft auf und sind Ihr Partner für den Einkauf.

 

Handelskontakte

 

Wichtig sind vor allem die Handelskontakte denn ohne Kontakte läuft im internationalen Handel garnichts. Wir haben bereits viele Kontakte im Ausland und arbeiten schon länger mit den Fabriken zusammen. Durch eine längere Zusammenarbeit entsteht ein Vertrauensverhältnis und erst durch eine vertraute Zusammenarbeit entsteht eine langfristige zuverlässige Belieferung die zum Vorteil unserer Kunden geht. Durch die bekannten Handelskontakte kommen wir natürlich in den Genuss auch durch diese Kontakte wiederrum neue Kontakte zu knüpfen und Kontakte die man empfohlen bekommt sind zumeist Kontakte die man selbst erst lange und kostspielig recherchieren und kennenlernen müsste. Wir arbeiten auch erfolgreich seit Jahren mit Tradern zusammen die uns Kontakte im Ausland, insbesondere China suchen, welche die chinesische Sprache und Mentalität beherrschen    aber    auch    wissen    welchen    Qualitätsanspruch    wir    in    Deutschland    haben.

 

Minimierung der Risiken

 

Natürlich gibt es viele Risiken im Internationalen Handel. Das grösste Risiko ist sicher das Risiko an unseriöse Lieferanten zu geraten. Gerade in dem Punkt Lieferanten zu suchen oder zu finden wollen die meisten Auftraggeber sparen oder am liebsten nicht investieren müssen obwohl das der Teil unserer Arbeit ist der für uns den grössten Teil der Arbeit bedeutet. Wir wählen nur Hersteller aus über die wir nichts negatives in Erfahrung bringen können. Oft erkennt man schnell ob ein potentieller Lieferant wirklich seriös ist als Beispiel an dem Webauftritt oder daran wie sich der

 

 

 

 

Lieferant bei einem telefonischen Gespräch mit einem Muttersprachler gibt. Oft erkennt man sehr schnell wenn ein Lieferant nicht das zu sein scheint was er zunächst ausgegeben hat. Wir können das Risiko stark minimieren was aber nicht heisst dass es zu 100 % ausgeschlossen werden kann. Mehr Sicherheit kann man durch einen späteren Fabrikbesuch oder durch eine sichere Zahlungsmethode (z. B. L/C) erreichen …

 

Zahlungen ins Ausland

 

Es gibt verschiedene Formen um an den Lieferanten im Ausland zu zahlen. Natürlich muss dabei die Sicherheit des Importeurs aber auch die Sicherheit des Exporteurs berücksichtigt werden. Wir versuchen für Sie in Ihrem Interesse und im Interesse des Exporteurs die geeignete Zahlungsmöglichkeit zu finden.

 

 

 

Mitarbeiter im Ausland

 

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Ohne unsere Mitarbeiter im Ausland wie z. B. in China, Indonesien oder Argentinien würde bei uns nichts laufen denn die Nähe zu den Einkaufs- und Bezugsquellen ist sehr wichtig. Unsere Muttersprachler stellen nicht nur in telefonischen Gesprächen eher die Vertraulichkeit des Herstellers fest sondern können auch komplizierte Details in der Landessprache klären und Preisverhandlungen aufgrund der Kenntnis der Mentalität erfolgreicher führen. Fabrikbesuche sind aufgrund der Nähe unserer Mitarbeiter an den Handelspartnern im Ausland nicht nur preiswert sondern für Sie als Kunden völlig reibungslos, zeitnah und ohne zeitlichen Aufwand möglich da Sie sich die eigene Reise z. B. nach China sparen können. Kleine Übersetzungen führen unsere Muttersprachler welche auch ausgezeichnete Englischkenntnise vorweisen für Sie im zuge unserer Beratung aus und es entstehen nicht zusätzlich Übersetzungskosten sofern Sie nicht zusätzliche Übersetzungen in Auftrag geben bzw. besonders aufwendige Übersetzungen anfallen welche wir ausführen müssten

 

Logistik & Kommissionierung

 

Wir arbeiten schon länger mit Reedereien und Speditionen zusammen und können Ihnen somit auch immer die sinnvollsten und günstigsten Transportwege empfehlen. Schon in China bzw. im sonstigen Ausland organisieren wir die Buchung des Containers und die Abholung der Waren sowie die Verfrachtung und Verschiffung bis nach Deutschland. Mit Hilfe unserer Kooperationspartner in Deutschland (Spediteure) unterstützen wir Sie bei der Verzollung der Handelswaren und der Anlieferung   bei   Ihnen   im   Lager.   Wir   können   Sie   bei   den   verschiedensten   Versandformen unterstützen, sei es von die Express-Lieferung, Luftfracht oder Seefracht oder auch eine Kombination aus Luft- und Seefracht. Durch unsere Logistiker werden Sie optimal beraten und optimal betreut. Die Logistik empfehlen wir Ihnen und die Rechnungsstellung erfolgt durch einen weiteren Dienstleister–   in   der   Regel   Ihr   Vertragspartner für die Logistik oder durch die Agentur Frisch, da der Dienstleister je nach Vereinbarung zwischen Dienstleister und Agentur Frisch auch an die Agentur Frisch abrechnen kann. .

 

Patente und Lizenzen

 

Auf  sehr  viele  Marken  bestehen  Markenrechte  der  Markeninhaber  und  sogar  auf  viele  Designs stehen sogenannte Geschmacksmuster. Sogar auf Technologien können Lizenzen bestehen. Bei der Einfuhr in die EU werden vom Gesetzgeber diese Rechte Dritter geschützt. Die Agentur Frisch hat bereits  Erfahrungen  und  Kenntnisse  welche  Patente  und  Lizenzen  in  vielen  Bereichen  benötigt werden bzw. welche Produkte nicht eingeführt werden dürfen. Trotz allem darf die Agentur Frisch

 

 

 

 

keine Rechtsberatung erteilen. Sie sind aber darum nicht auf sich alleine gestellt denn wir können Ihnen einen professionellen internationalen Anwalt empfehlen der auf die Einfuhr in die EU gerade für  Waren  aus  Asien  spezialisiert  ist  und  mit  Rechtsanwälten  im  asiatischen  Raum  zusammen arbeitet. Durch eine Beratung des Rechtsanwaltes und seiner asiatischen Kollegen können Sie Ihren Import     auch     rechtlich     absichern     um     Probleme     bei     der     Einfuhr     zu     vermeiden

 

 

 

Qualität der Handelswaren

 

Wir achten auf die Qualität der Handelswaren und versuchen mit Fabriken zusammen zu arbeiten die relativ hochwertige Waren liefern. Unsere freiberufliche Ingenieurin hat in China Maschinenbau und in Deutschland Produktionstechnik studiert und kennt gerade aus diesem Grund die Qualitätsstandards  in  Deutschland.  Zwar  ist  die  Qualitätsprüfung  teilweise  nur  in  dem  Rahmen möglich wie Sie es als Kunde finanzieren möchten da Qualitätsprüfungen sehr teuer sein können aber durch ihre jahrelange Erfahrung kann unsere Ingenieurin auch in vielen Branchen bereits Lieferanten empfehlen welche bereits Qualitätsprüfungen anderer grosser deutscher Konzerne positiv überstanden haben und somit profitieren Sie von den Referenzen. Qualitätsprüfungen vor Ort in den Fabriken können wir nur augenscheinlich durchführen da dort die technischen Möglichkeiten zumeist fehlen und man auch nicht jedes einzelne Produkt genau prüfen kann. Es wird empfohlen stets vorab ein Muster zu bestellen und das Muster in einem Labor prüfen zu lassen. Nur auf diese Weise

bekommen Sie Kenntnis über die Qualität aber auch über die langfristige Beständigkeit des Produkts,

  1. z.    nach   wie   vielen   Waschgängen   verliert   das   Kleid   die   Farben   oder   nach   welchen           3

Wetterbedingungen findet beim Mofa eine unakzeptable Materialverformung statt.

 

Für die Inspektionen und Audits  empfehlen wir Ihnen entsprechend geschulte Dienstleister in Asien, die Ihre Auftragnehmer werden. Wir treten allerdings nicht als Makler auf, übernehmen hier also keine weitere Prüfungspflicht. Wenn wir die Rechnung stellen, haben wir den Dienstleister in Ihrem Namen für Sie bezahlt. Auf Wunsch können Sie die Rechnung auch direkt vom Dienstleister erhalten. Die Inspektion ist eine reine Vermittlungsleistung. 

 

Die Agentur Frisch berät Sie für den gesamten Import. Der Preis den Sie an uns zahlen hat sich für die meisten Firmen als rentable Investition erwiesen denn Sie können sich um Ihr Hauptgeschäft kümmern während wir den gesamten Ablauf für Sie übernehmen. Unser Hauptgeschäft ist der Importablauf und gerade deshalb nehmen wir Ihnen das gerne ab und stehen Ihnen mit unserem professionellen Service gerne zur Verfügung. Ob Sie aus China, Indonesien, Argentinien, Rumänien, Italien oder aus der sonstigen Welt importieren wollen, wir finden für Sie was Sie benötigen und dass zu dem von Ihnen gewünschten Preis- und Leistungsverhältnis und organisieren Ihnen den gesamten Ablauf. Sie brauchen die Waren nur zu bezahlen, anzunehmen und wieder zu verkaufen. Durch unseren Kundenbereich mit fantastischen Tools haben Sie ein Werkzeug in der Hand was Ihnen den internationalen Einkauf im hohen Maße erleichtert denn wir haben Ihre Einkaufsabteilung 24

Stunden am Tag und 7 Tage die Woche flexibel gestaltet, Sie haben einen fantastischen Überblick und können Aufträge spielend leicht erteilen und haben immer einen Überblick über die Arbeit Ihrer Einkaufsabteilung – der Agentur Frisch. Offenheit und Transparenz gegenüber unserer Kunden ist das klare Ziel was wir uns auferlegt haben und das mit Erfolg!

 

 

 

 

 

 

  1. 2. Beispielablauf einer Importberatung

 

Beispielablauf für eine Importberatung

 

 

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1) und 2) = Werbeaktionen/ Marketingaktionen durch die Agentur Frisch

 

 

 

 

Sie haben noch keinen Lieferanten

 

Wenn Sie noch keinen Lieferanten im Ausland finden konnten unterstützen wir Sie. Entweder haben wir bereits Lieferanten für das von Ihnen gewünschte Produkt in unserem Bestand oder wir machen uns für Sie auf die Suche. Dabei werden wir auch auf Erfolgsprovision für Sie tätig, dass heisst es ist

für Sie unverbindlich und Gratis wenn wir keinen Erfolg dabei haben sollten. Es ist allerdings nur dann

Gratis wenn Sie alle Angaben die für eine „Kaufabsichtserklärung“ notwendig sind bereits machen können. Aufgrund von Online-Anfragen entstehen Ihnen als Neukunden aber keine Kosten da wir generell schriftliche Angebote erstellen die Sie zur Annahme mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Somit versuchen wir offen und transparent zu sein so dass sich unsere Kunden stets der Kosten die entstehen bewusst sein können. Übrigens: Die Gratisrecherche bleibt für Sie Gratis da Sie die Kosten unseres Services bereits in den Limit-Preis den Sie uns für Ihren Einkauf vorgeben einkalkulieren können, dass heisst wenn wir für Sie erfolgreich sind haben Sie durch unseren Service keine zusätzlichen Kosten

 

 

 

 

 

Es ist bereits ein Lieferant bekannt

 

Unsere Muttersprachler in dem jeweiligen Land führen mit dem potentiellen Lieferanten ein telefonisches Gespräch. Durch ein persönliches Telefon in der Landessprache wird eine Zusammenarbeit gestärkt und eine gewissen Vertrautheit geschaffen. In dem Telefonat können Grundvorgaben besprochen werden (z. B. Mindestbestellmengen, Zahlungsformen, Referenzen etc.). Schriftlich zumeist per Email wird eine erste Anfrage an den Lieferanten verfasst.

 

Es liegt ein erstes Angebot vor

 

Ist das erste Angebot zufriedenstellend versuchen wir den Lieferanten weiter auf Seriösität zu prüfen. Wir bringen mehr Informationen über den Lieferanten in Erfahrung und nutzen dazu die modernen Kommunikationsmittel wenn möglich in der Landessprache des Lieferanten

 

Nichts negatives über Lieferant bekannt

 

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Das Angebot wird vertieft, das heisst es werden die notwendigen Details ausgearbeitet. Dabei ist auch wichtig welche Zertifikate oder Lizenzen benötigt werden. Natürlich auch spezielle Anforderungen in der EU wie z. B. europäische Stromnetzstecker. Wichtig sind dann auch schon die Angaben für den Spediteur wie das Volumen und das Gewicht der Handelswaren im verpacktem Zustand. Seien Sie sich schon im Klaren wie Sie Ihre Waren geliefert bekommen möchten (in Kartons oder Kosten, evtl. palettiert etc.)

 

 

 

 

Erweitertes Angebot liegt vor

 

Mit den oben genannten Angaben aus des erweiterten Angebots bereiten wir für Sie eine Kostenkalkulation vor. Diese erhält folgende anfallenden Kosten: Warenpreis, Preise des Transports nach unseren Erfahrungswerten, Kosten des Geldverkehrs, Kosten unseres Services und wir Ermitteln einen vorläufigen unverbindlichen Zoll-Taric. Die Kalkulation enthält allerdings nicht folgende Kosten die zudem entstehen oder entstehen können: Eine Mustersendung vorab, Laborprüfungen des Musters, Recherchen und Beratungen eines Rechtsanwalts zur Einfuhr und ein Fabrikbesuch bzw.

eine Produktionsüberwachung

 

 

 

Musterbestellung

 

Um sicher zu gehen, dass der Lieferant auch den richtigen Artikel in der richtigen Qualität liefern kann, empfehlen wir ein Muster zu bestellen, auch bei der Abwicklung des Musters bis zur Anlieferung bei Ihnen, können wir Ihnen schon zur Seite stehen.

 

 

 

 

Import Service Auftrag = Beratungs-Auftrag

 

Sofern Sie es gewünscht haben setzt sich unser Rechtsanwalt zur Beratung mit Ihnen in Verbindung. Je nachdem können wir eine Mustersendung für Sie handeln damit Sie die Qualität des Produkts prüfen können. Wenn Sie es beauftragen organisieren wir Ihren den Fabrikbesuch eines entsprechenden Dienstleisters.

 

 

 

 

Die Proforma Invoice und Kaufvertrag

 

Wir erstellen in Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Lieferanten nach Ihren Vorgaben einen Kaufvertrag – die Proforma Invoice, welche die Grundlage für den Kauf zwischen Ihnen und dem Lieferanten bildet. Wir sind bemüht möglichst alle abgesprochenen Punkte in die Proforma Invoice (PI) durch den Lieferanten aufnehmen zu lassen. Bitte achten Sie auch darauf dass die PI möglichst alle wichtigen Punkte enthält da eine nachträgliche Änderung schwierig ist oder bei späteren

Mängeln eine Haftung gegenüber dem Lieferanten schwer durchzusetzen ist wenn wichtige Punkte in der PI gefehlt haben.

 

 

 

Bei grösseren Auftragsvolumen mit vielen Details schlagen wir zusätzlich den Abschluss eines                           6

Kaufvertrags vor. Die Proforma Invoice dient dann als Zusatzvereinbarung und ist die Grundlage für

die Zahlung. Die Vertragsbedingungen sind im ausgearbeiteten Kaufvertrag enthalten. Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen empfehlen wir diesen durch unseren Rechtsanwalt prüfen zu lassen bzw. einen eigenen Rechtsanwalt zur Prüfung zu beauftragen.

 

 

 

 

Produktionsüberwachung

 

Während der Produktion bleiben wir natürlich mit dem Lieferant im Kontakt. Auf Wunsch lassen wir auch eine aufwendige Produktionsüberwachung vor Ort für Sie durchführen (durch entsprechende Dienstleister vor Ort). Ein Fabrikbesuch während oder nach Produktion ist in Ihren Auftrag gerne möglich, wenn Sie unserer Empfehlung folgen und einen solchen Dienstleister beauftragen oder durch uns beauftragen lassen.

 

 

 

 

Abschlagszahlung

 

Je nachdem welche Zahlungsform Sie gewählt haben ist nach Produktion oder nach Erhalt der Kopie des „Bill of Lading“ die Abschlagszahlung an den Lieferanten möglich, gerne auch über unser Vermittlerkonto

 

 

 

 

Beauftragung der Verschiffung

 

Nach Produktionsende und ggf. einen Fabrikbesuch zur Warenabnahme organisieren wir Ihnen eine Abholung durch eine Agentur vor Ort damit die Ware aufs Schiff kann. Nach wenigen Tagen erhalten Sie eine Bestätigung darüber, den Bill of Lading (BL). Auftraaggeber werden ggf. Sie selbst, wir übernehmen für Sie aber gerne die Beauftragung der Logistik und die Terminüberwachung.

 

 

 

 

Beauftragung einer Spedition

 

Nachdem wir die Kopie des BL erhalten haben beauftragen wir – wenn Sie dies möchten –  in Ihrem Namen eine Spedition in Deutschland welche sich zu Fragen der Logistik und Verzollung mit Ihnen in Verbindung setzt. Nach Zahlung des Gesamtbetrages der Ware erhalten Sie die notwendigen Handelspapiere üblicherweise auf dem Postweg oder per Telex release.

 

 

 

 

Anlieferung bei Ihnen vor Ort

 

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Nach Anlieferung prüfen Sie die Waren natürlich genau und teilen uns umgehend mögliche Schäden oder Mängel mit. Wir unterstützen Sie natürlich weiterhin bei technischen Fragen, bei Garantie-und bei Haftungsdurchsetzung.

 

 

 

 

Widerrufsgarantie

 

Nach jedem Punkt unserer Dienstleistungen geben wir Ihnen die Möglichkeit vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten. Es fallen dann nur die Kosten für die Dienstleistungen an, die wir bereits ausgeführt werden. Das heisst Sie zahlen bei uns nur das was Sie auch benötigen. Wir können zwar keine Garantie geben dass auch andere Vertragspartner einen Widerruf akzeptieren sofern andere Vertragspartner bereits mit einbezogen sind (z. B. Hersteller, Speditionen) aber wir sind immer bemüht für unsere Kunden den besten Service zu bieten. Wir versuchen auch mit den Lieferanten bzw. Herstellern möglichst großzügige Widerrufsrechte zu vereinbaren. Mit der Agentur Frisch sind Sie immer bestens beraten und betreut denn das ist unser Anspruch.

 

 

 

 

Die Mitarbeiter der Agentur Frisch vor Ort können auch komplizierte Vorgänge die während der Produktion auftreten optimal abwickeln und die Agentur Frisch hat bereits grosse Erfahrungen im Ablauf im Import und hält regelmässigen Kontakt zu den Agenten und Reedereien im Ausland und den Spediteuren in Deutschland. Somit ist der Ablauf des Imports für Sie einfach, durchschaubar und ohne grosse Schwierigkeiten durch unsere Hilfe organisiert.

 

 

 

  1. 3. Risiken beim Import

 

 

Als Importagentur und Ihr Handelsvertreter ist es unser Anspruch Ihnen als unseren Kunden stets den besten Service zu bieten. Wenn Sie das Gefühl haben wir nehmen uns zuviel Zeit den richtigen Handelspartner zu finden seien Sie sich stets bewusst dass die Agentur Frisch nicht das Risiko und die Verantwortung für anschliessende Verluste tragen kann. Das Risiko bleibt immer bei Ihnen als Importeur. Aus diesem Grund arbeitet die Agentur Frisch achtsam und wählt nach allen vorhandenen Möglichkeiten die möglichst sichersten Wege in Zusammenarbeit mit Ihnen aus

 

 

 

 

Einführer in die EU

 

Als Einführer in die EU können Sie für Schäden die durch das Produkt entstehen haftbar gemacht werden  da  dem  Geschädigten nicht  zuzumuten ist seine  Rechte  gegen  einen Dritten  im  fernen Ausland geltend machen zu müssen. Genau deshalb ist es wichtig das Produkt vorab gründlich zu prüfen um mögliche Risiken vorab ausschliessen zu können. Bitte informieren Sie sich über das Produkthaftungsgesetz bzw. lassen Sie sich von einem kompetenten Anwalt beraten. Gerne können wir Ihnen einen Rechtsanwalt dazu empfehlen

 

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Lieferungsrisiko – Ausfallrisiko – Kennenlernen des Lieferanten

 

Wir versuchen mit allen Mitteln der modernen Kommunikation die Zuverlässigkeit und Seriösität des Lieferanten   zu   prüfen.   Wir   empfehlen   immer   einen   vorherigen   Fabrikbesuch   durch   einen spezialisierten Dienstleister in China, um einen persönlichen Eindruck von der Fabrik zu bekommen. Gerne beauftragen wir einen von Ihnen ausgewählten Dienstleister, der Ihnen einen entsprechenden Prüfbericht übersendet nach Ihren Vorgaben. Sollten trotzdem noch Zweifel bestehen kann eine weitere Sicherheit in den Zahlungsbedingungen mit dem Exporteur vereinbart werden, z. B. durch eine LC-Zahlung

 

Qualitätsrisiko

 

Nicht immer entsprechen die Waren wirklich dem was der Lieferant vorher in seinen Produktbeschreibungen angibt und wie es auf den Produktbildern wirkt. Wir empfehlen dass Sie sich Produktproben bzw. Stoff- und Materialproben zusenden lassen und diese im Labor testen lassen. Viele Produkte benötigen ROHS oder CE-Zertifikate. Es ist wichtig sich auch Kopien der Zertifikate zur Prüfung vorlegen zu lassen. Nicht selten liefern Hersteller aber auch nicht das, was Sie zuvor als Muster erhalten haben. Wir empfehlen daher zudem eine Warenabnahme vor Versendung zu beauftragen. Wir übernehmen das gerne für Sie. Wir führen eine augenscheinliche Abnahme durch da wir weder jedes einzelne Produkt für Sie testen können noch die technischen Möglichkeiten zur einwandfreien Materialprüfung vor Ort haben. Zudem gibt es keine Garantie dass der Lieferant die von  uns  geprüften  Waren wirklich  auch  zum  Spediteur  gibt.  Wir  können  das  Risiko  nicht  völlig abnehmen, das heisst ein Restrisiko bleibt auch nach sorgfältigster Prüfung vorhanden. Wir bieten auch gerne eine Produktionsüberwachung während der Produktion an. Das ist allerdings sehr kostspielig da vom Produktionsbeginn bis zum Produktionsende und bis die Ladung verladen wird ein Dienstleister in Ihrem Auftrag die Produktion begleitet. Das lohnt sich daher nur bei sehr großen Produktionszahlen

 

 

 

 

Transportrisiko

 

Bei Transportverzögerungen tragen Sie als Importeur das Risiko von Lieferverzögerungen sofern nicht mit dem Exporteur eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Ware ist natürlich vor Zerstörung, Beschädigung oder Verlust auf dem Transportweg versichert, sofern die Agentur Frisch die Logistik durch die Haus-Spedition organisieren kann. Bei Sammelversand oder CIF Lieferungen sprechen Sie uns bitte bezüglich Versicherungen an.

 

Ein weiteres Risiko sind die Transportkosten. Die meisten Preise (z. B. Seefracht, Nachlauf, Dieselzuschläge etc.) sind Tagespreise. Alleine z. B. vom Feb. 2012 bis Mai 2012 haben sich die Kosten der Seefracht teilweise verdreifacht. Leider ist nie langfristig abzusehen, welche Transportkosten nach Fertigstellung der Waren zu erwarten sind. Daher kann bei einer Kalkulation nur von einem Richtwert jeweils der letzten Monate ausgegangen werden.

 

Nicht vernachlässigt sollten auch die Hafengebühren die noch zusätzlich anfallen können. Auch dies trifft oft auf Missverständnisse. Im Hafen haben Sie grundsätzlich drei Tage frei, die Ihnen der Spediteur in der Regel im Angebot als „Hafengebühr“ angeboten hat. Jeder weitere Tag kostet im Hafen Lagergeld und Strafgelder. Doch wie kann das entstehen:

 

Fallbeipiel: Die Ware kommt am Freitag 27.05.16 am späten Nachmittag im Hafen an, der Zollantrag kann dann erst am Montag 30.05.16 gestellt werden, die Verzollung wird Dienstag 01.06.2016

freigegeben und die Ware kommt am 02.06. direkt auf den nächsten Zug oder Transporter. Da sind                9

bereits sechs Tage am Hafen angefallen. Natürlich versucht jeder Spediteur diese Gebühren zu

vermeiden.

 

 

 

Risiko bei der Verzollung

 

 

 

Die Agentur Frisch geht bei vorherigen Kalkulationen und Empfehlungen immer von den gängigen Zolltarifen aus bzw. in der Regel von dem vom Hersteller im Drittland zur Verfügung gestellten Zolltarif. Sofern Sie sich von der Zollbehörde keine verbindliche Zollauskunft geben lassen, kann für diesen Zolltarif aber nicht garantiert werden. Das von der Zollbehörde ein anderer Zolltarif festgelegt wird ist Risiko des Importeurs.

 

Die Gebühren für die Verzollung werden je Zolltarif erhoben. Bitte berücksichtigen Sie, dass mehrere Zolltarife für verschiedene Produkte festgelegt werden können und die Gebühr für die Anmeldung zur Verzollung für jeden Zolltarif erhoben wird.

 

Währungskursrisiko

 

Da Sie im Ausland oft mit der jeweiligen Landeswährung bzw. mit der USD-Währung bezahlen haben Sie als Importeur das Risiko der Währungsschwankungen. Devisenverluste gehen auf Ihre Kosten. Sofern das vorher vertraglich vereinbart ist kann der Exporteur evtl. Währungsverluste später anpassen und Ihnen den Differenzbetrag in Rechnung stellen

 

 

 

 

Politische Risiken

 

Auch  politische  Risiken  sind  nicht  ausgeschlossen  (z.  B.  Krieg,  Streiks,  Enteignungen, Zahlungsverbote) und gehen zu Lasten des Importeurs. Andere politische Risiken können auch zu Lasten des Exporteurs gehen (z. B. bei Inflation)

 

Wirtschaftliche Risiken

 

Unterschiedliche Gesetze, Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Verordnungen sind ein Risiko des Importeurs  wenn  er  diese  Gesetze  und  Bestimmungen  im  Ausland  nicht  kennt.  Chinesische Exporteure benötigen z. B. eine Exportlizenz ohne diese sie nicht exportieren dürfen (Ausnahme über Expressdienste wie DHL da diese dann als Exporteure auftreten)

 

Patente, Lizenzen und Zertifikate

 

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Auf die meisten Markenartikel haben die Markeninhaber natürlich das Recht auf ihre Marke was bei der Einfuhr in ein Zollgebiet (z. B. die EU) durch den Gesetzgeber geschützt wird. Der Markeninhaber kann natürlich das Recht an seiner Marke durchsetzen. Genauso können auch bestimmte Details und Technologien geschützt sein und zur Einfuhr werden Lizenzen benötigt. Für bestimmte Handelswaren werden zudem Zertifikate wie CE, ROHS oder EEC & COC benötigt. Zu Ihrer Sicherheit können wir Ihnen einen Rechtsanwalt empfehlen der für Sie prüfen kann welche Unterlagen Sie für die Einfuhr in die EU benötigen. Dementsprechend unterstützen wir Sie dann Handelspartner im Ausland zu finden welche alle benötigten Unterlagen verfügen oder erwerben können. Es ist wichtig vertraglich festzusetzen wann welche Unterlagen beim Kauf und der Bezahlung vorzuliegen haben damit Sie nachweisen können dass Sie sich an sämtliche Vorgaben gehalten haben.

 

 

 

Die Agentur Frisch arbeitet schon mit zahlreichen Lieferanten zusammen die nach unserer aktuellen Kenntnis alle notwendigen Zertifikate und Lizenzen vorweisen können. Allerdings muss die Kontrolle regelmässig wiederholt werden da sich auch Gesetze und Rechte anderer Hersteller stetig ändern können. Zudem wissen wir bei vielen Herstellern dass sie zuverlässig sind und das ihre Produkte eine gute Qualität haben. Durch unsere Kontakte vor Ort, z. B. China, Argentinien, Indonesien, sind wir auch über aktuelle politische und wirtschaftliche Ereignisse informiert und werden auch über Gesetze und Verordnungen informiert. Natürlich können wir nicht für jede Branche und jedes Produkt in gleicher Weise gut informiert und beraten sein aber Ihre Risiken werden durch unsere Zusammenarbeit erheblich gesenkt. Eine Rechtsberatung können Sie durch unseren empfohlenen Rechtsanwalt jederzeit gerne erhalten

 

Die wichtigsten Grundsätze beim ersten Import von einem neuen Lieferanten aus China (gilt auch für

Lieferanten einiger anderer asiatischer Länder, wie z. B. Indien, Indonesien und Vietnam)

 

– Nie von einem festen Liefertermin ausgehen und viel Zeit einplanen (wir garantieren auch keinen fixen Lieferzeitpunkt)

– Nur so viel investieren, wie Sie auch bereit sind zu verlieren

– Nie Ware bereits verkaufen, die aus Asien noch nicht bei Ihnen angeliefert und geprüft ist.

 

 

 

 

Der Import aus China ist ein Hürdenlauf der immer wieder neue Überraschungen mit sich bringt. Wir sind bereit diesen Hürdenlauf für Sie zu gehen.

 

 

 

  1. 4. Zahlungen im Internationalen Handel

 

Im Internationalen Handel gibt es auch Regeln zu beachten die sich im internationalen Handel ergeben haben und üblich sind. Dabei sind Ihr Risiken und die Risiken des Lieferanten aber auch die Kosten des Geldverkehrs im Gegensatz zu den Kosten der Handelswaren zu berücksichtigen

 

Vorkasse bei kleinen Käufen

 

Bei kleinen Käufen ist die Vorkasse über ein Bankkonto zwar nicht die sicherste aber die idealste Zahlungsform. Eine Banküberweisung kostet nicht viel und anhand der Banküberweisung ist eine nachweisbare Zahlung ausgeführt worden. Bei kleinen Käufen sollte anhand eines vorherigen Telefonats mit dem Lieferanten und einer Internetrecherche versucht werden das Risiko zumindest zu minimieren. Die Zahlung können Sie gerne über die Agentur Frisch über das Vermittlerkonto durchführen lassen.

 

 

 

Importauftrag                                                                                                                                                                     11

 

Bei kleinen Käufen können Sie der Agentur Frisch einen Importauftrag erteilen. Das heisst die Agentur Frisch importiert für Sie und verkauft die Handelsware an Sie weiter. Eine relativ sichere Zahlungsmöglichkeit für Sie welche wir aber nur in Ausnahmefällen anbieten. Hauptsächlich arbeiten wir mit gewerblichen Kunden zusammen. Dies muss dann ausdrücklich so schriftlich vereinbart sein.

 

 

 

 

Anzahlung und Abschlagszahlung

 

Die üblichste Zahlung im internationalen Handel. Sie zahlen einen Teil vor Produktion und eine Restzahlung nachdem die Ware auf dem Schiff steht und Sie eine Kopie des“ Bill of Lading“ erhalten haben. Der Lieferant gibt die Ware frei sobald die Abschlagszahlung geleistet wurde.

 

 

 

 

LC-Zahlung

 

Zahlung mit Banksicherheit. Diese Zahlung ist allerdings nur möglich wenn der Importeur und der Exporteur jeweils ein Konto bei einer internationalen Top-Bank verfügt. Die Zahlung wird von der Exportbank erst an den Exporteur freigegeben wenn bestimmte Handelspapiere auf die sich Importeur und Exporteur geeinigt haben vorliegen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Bank beraten

 

 

 

 

Treuhand-Zahlung

 

Es gibt auch die Möglichkeit über ein Treuhandkonto zu zahlen. Es gibt internationale Treuhändler über deren Angebot Sie sich gerne informieren können. Möglicherweise kann das Geld auch auf einem sogenannten Anderkonto zur Sicherheit eingezahlt werden.

 

Fragen Sie uns wenn Sie diese Möglichkeit nutzen und sich informieren möchten.Wir versuchen mit dem Lieferanten zu verhandeln und Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

 

 

 

 

Zahlung auf Ziel

 

Die sicherste Möglichkeit. Meist am einfachsten wenn man eine gute Marktposition hat. Somit ist die

Zahlung auch ein Druckmittel damit man die richtige Lieferung erhält. Wenn man diese

Marktposition hat sollte man versuchen diese Zahlungsform zu erreichen.

 

 

 

  1. 5. Qualitätssicherung der Waren aus China und anderen Importländern.

 

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Die Qualität der Waren ist ein wichtiges Thema wenn man importieren möchte. Gerade aus Schwellenländern wie China oder Indien entspricht die Qualität leider oft nicht dem was man erwartet. Aus diesem Grund nimmt auch die Agentur Frisch sehr viel Wert auf das Thema „Qualitätssicherung“.

 

Welche schlechten Erfahrungen gibt es?

 

Beispiel 1) Der Hersteller schickt dem Kunden Muster. Die Qualität entspricht genau seinen Wünschen. Nach Bestellung der Hauptlieferung entsprechen die Waren aber nicht dem Muster. Laut dem Hersteller können Muster nicht der Hauptlieferung entsprechen da z. B. eine Färbung eines Einzelprodukts ganz anders ausfällt als die Färbung in einer Hauptproduktion. Zudem musste er für ein Muster Einzelteile aus dem Bestand nehmen

mit einer wesentlich besseren Qualität aus einer anderen Produktion da er für die Hauptproduktion dieser Bestellung erst die Zulieferung bekommt welche für die Ware der Hauptproduktion entscheidend sind welche natürlich nicht identisch sein könnten.

 

 

 

Beispiel 2) Ein Besuch in der Fabrik. Der Hersteller präsentiert völlig einwandfreie Saunakabinen (Vorführmodelle) einer wirklich guten Qualität, sogar besser als diese auf den Fotos oder in den Beschreibungen benannt waren. Der Kunde ist begeistert. Aufgrund dieses positiven Besuchs verzichtet der

Kunde auf eine Warenabnahme nach Fertigstellung seiner eigenen Produktion. Als der Kunde die Saunakabinen prüft ist er geschockt. Die Türen sind aus Fensterglas statt Plexiglas, das Holz ist nur teilweise geschliffen und teilweise nicht lackiert. Das Holz ist fleckig und löchrig und die Bohrungen sind unsauber. Nachdem der Kunde seinen Garantieanspruch durchsetzen will heisst es vom Hersteller dass er selbst eine Elektrofirma ist und er somit die Garantie nur auf die Elektrik der Saunakabinen geben kann aber nicht auf das Holz und auch nicht auf das Glas

 

 

 

 

Erfahrungen & Referenzen

 

Natürlich bauen wir auf unsere Erfahrungen. Wir versuchen immer Lieferanten zu empfehlen mit denen wir oder unsere Kunden schon gute Erfahrungen gemacht haben. Zudem kennen wir in manchen  Branchen  aufgrund  von  Referenzen  Lieferanten  grosser  Unternehmen  wo  eine  gute Qualität schon daher zu erwarten ist. Bei neuen Lieferanten ist es natürlich möglich Referenzen (falls vorhanden) nachweisen zu lassen. Oft haben grosse Importeure und Hersteller bereits teure Prüfverfahren durchgeführt und Lieferanten bzw. Zulieferer die diesen Qualitätsstandards entsprechend  ausgewählt. Lieferanten und Zulieferer  anderer  grosser  Importeure  und Hersteller deren Qualität bereits bekannt sind und die ihre Referenzen entsprechend nachweisen können nehmen wir natürlich möglichst in die engere Auswahl.

 

Mustersendung/ Produktprobe

 

Eine Mustersendung oder Produktprobe ist nach unseren Erfahrungen unentbehrlich. So können Sie das Produkt nach Ihrem eigenen Geschmack prüfen was Ihnen keine Dritte Person abnehmen kann. Zudem können Sie die Funktionen prüfen. Sollten Sie selbst keine Mängel feststellen und mit dem Produkt zufrieden sein sollten Sie weitere Untersuchungen eines Testlabors durchführen lassen. Dies ist auch Wichtig zur Feststellung der Langlebigkeit des Produkts.

 

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Vertragliche Vereinbarung

 

Natürlich sollte vertraglich vereinbart werden dass die Qualität der Waren der Hauptproduktion nicht der Qualität der Musterlieferung abweichen darf. Diese müssen genau dem Muster entsprechen. Optimalerweise wird ein Fabrikbesuch zur Warenabnahme vertraglich vereinbart.

 

Produktionsüberwachung

 

Bei der Produktionsüberwachung wird die Produktion Ihrer Waren vom Produktionsstart bis zur Verfrachtung überwacht. Wir schreiben tägliche Berichte und machen Fotodukumentationen die Ihnen täglich per Fax oder Email zugesendet werden. Zudem werden täglich Punkte telefonisch mit Ihnen besprochen. So  begleiten wir in Ihrer Vertretung den gesamten Produktionsprozess. Bitte beachten  Sie,  dass  wir  die  Qualitätssicherung  empfehlen, für Sie auch gerne Dienstleister dazu beauftragen, doch allerdings  nicht  selbst  diese  Dienstleistung erbringen.

 

Warenabnahme vor Ort

 

Nach Ablauf der Produktion nehmen die beauftragten Dienstleister die Warenabnahme vor. Natürlich können diese die Waren nur augenscheinlich prüfen da vor Ort meistens nicht die technischen Möglichkeiten für weitere Prüfungen bestehen und nicht jedes einzelne Gerät (z. B. bei technischen Geräten) ausgetestet werden kann.

 

 

 

Bedingungen beim Hersteller

 

Wir bemühen uns schon vor Ort bessere Bedingungen zu schaffen. So kann langfristig ein Erfolg für dauerhafte Geschäftsbeziehungen errungen werden. Wir unterstützen den ausländischen

 

 

 

 

Lieferanten  bei   der   Ausbildung  der  Mitarbeiter  durch  deutsche  Ausbilder,  versuchen  unter Umständen Zulieferer mit qualitativ besseren Materialien zu finden und die Firma zu einer besseren Ausstattung, z. B. Werkzeuge und Maschinen zu verhelfen. Auch so kann die Qualität langfristig verbessert werden. Fragen Sie uns- wir erreichen mit Ihnen dieses Ziel.

 

Wir sind uns stets bewusst dass Sie sich als Kunde eine gute Qualität bei der Warenlieferung wünschen. Wir möchten zur Zufriedenheit unserer Kunden auch eine Lieferung gewährleisten die unsere Kunden zufrieden stellt und eine Basis für eine langfristige Zusammenarbeit bildet. Wir versuchen alle Punkte einzuschliessen um das Risiko für Sie als Kunde so weit wie möglich zu minimieren. Sparen Sie nicht ausgerechnet dabei wenn es darum geht die Qualität zu gewährleisten denn eine schlechte Lieferung ist ein unternehmerisches Risiko was auch das grösste finanzielle

Risiko für Sie als Unternehmer bedeutet.