Konformität und Risikoanalyse

Die Chin Import Agentur frisch prüft in einer Risikoanalyse die Risiken Ihres Produktes und kümmert sich um die fehlende Prüfungen und Tests.

China-Import: Risikoanalyse, Zertifikate und Produktsicherheit

Wenn Ihr Produkt Ihren  Vorstellungen entspricht muss auch die Marktfähigkeit Ihres Produktes sichergestellt werden. Dazu prüfen wir in einer Risikoanalyse die Risiken Ihres Produktes. Sollte sich bei der Risikoanalyse herausstellen dass notwendige Prüfungen fehlen, kümmern wir uns um die noch erforderlichen Tests. 

 

Produktsicherheitsgesetz & EU Produktsicherheitsverordnung

Pflichten des Importeurs nach Produktsicherheitsgesetz und EU Produktsicherheitsheitsverordnung

 

Gültigkeit des Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz gilt eigentlich für alle Produkte, einzige Ausnahmen sind Antiquitäten, Gebrauchte Artikel, Militärartikel, Lebensmittel/ Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Medizinprodukte  und Pflanzenschutzmitteln.

Risikobeurteilung

Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereit gestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Dabei sind auch insbesondere gefährdete Personengruppen zu beachten (Kinder, Schwangere etc.). Vor jeglichen möglichen Risiken ist zu warnen, z. B. in einer Anlage/ Beilage.

Eine Risikobewertung wird aus diesem Grund bei jedem Produkt vorausgesetzt.

Alle Warnhinweise, Sicherheitshinweise und Betriebsanleitungen müssen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden.  

Zur Beurteilung ob ein Produkt auf dem Markt bereit gestellt werden darf, sollten die entsprechenden Normen hinzugezogen werden. Wird die Einhaltung der Normen bei der Produktion nachgewiesen, gilt die Vermutung, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen genügt und auf dem Markt bereit gestellt werden darf.

Der Importeur muss klar am Produkt erkennbar sein, insbesondere durch den Namen und der Kontaktanschrift am Produkt (z. B. durch einen Aufkleber, Gravur, Aufdruck), zum muss am Produkt die Produktbezeichnung und die Modellbezeichnung aufgebracht sein (Identifikationsmerkmale).

Sicherheitshinweise

Klare und leicht verständliche Hinweise zu Risiken die mit dem Produkt verbunden sind, müssen in deutscher Sprache am Produkt, der Verpackung oder der Beilage (z. B. Handbuch) angebracht sein.

Regelmäßige Stichproben/ Musterprüfungen

Der Hersteller (Importeur) hat regelmässige Stichproben seines Produkts zu prüfen. Welche Stichproben geboten sind, hängt vom Grad des Risikos ab, das mit dem Produkt verbunden ist, sowie von den Möglichkeiten, das Risiko zu vermeiden.  Über die Musterprüfung sollte ein Protokoll angefertigt werden, um die Stichprobenprüfung nachweisen zu können.  Fallen bei Prüfungen zusätzliche Risiken auf, die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellt, hat der Importeur umgehend die Marktüberwachungsbehörde zu informieren und über die Vermeidung des Risikos und über den Vorgang des Rückrufs.  Informiert der Importeur die Behörde selbst über Risiken seines Produkts die er in einer Stichprobenprüfung festgestellt hat, darf gegen ihn weder ein Strafverfahren, noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

 

 

CE Pflichtige Artikel

Es ist verboten ein Produkt auf dem Markt bereit zu stellen, wenn das Produkt, die Verpackung oder beigefügte Unterlagen mit der CE Kennzeichnung versehen sind ohne dass es sich um ein CE pflichtigen Artikel handelt. Sofern es sich um einen CE pflichtigen Artikel handelt, darf der Artikel nicht auf dem Markt bereit gestellt werden, ohne dass dieser mit der CE-Kennzeichnung versehen ist.  Die CE Kennzeichnung muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein. Sofern eine notifizierte Stelle die Fertigungskontrolle vorgenommen hat, steht neben dem CE die Kennziffer der notifizierten Stelle.

 

Marktüberwachung: Verpflichtung zur Einhaltung der Normen

–          Wenn Normen nicht eingehalten wurden, kann die Marktüberwachungsbehörde den Vertrieb in Deutschland untersagen

–          Die Marktüberwachungsbehörde kann Maßnahmen anordnen, die dazu führen, dass das Produkt erst dann auf dem Markt bereit gestellt wird, wenn es den Anforderungen erfüllt.

–          Die Marktüberwachungsbehörde kann die Prüfung durch eine notifizierte Stelle oder gleichwertigen Stelle anordnen

–          Die Bereitstellung auf dem Markt, kann durch die Marktüberwachungsbehörde für den Zeitraum verbieten, der für die Prüfung zwingend erforderlich ist.

–          Die Rücknahme bzw. der Rückruf eines Produkts eines bereits auf dem Markt bereit gestellten Produkts kann von der Behörde angeordnet werden.

–          Die Marktüberwachungbehörde und deren beauftragte Personen sind befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten die Geschäftsräume und Betriebsgrundstücke zu betreten, in oder auf denen ihm Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte hergestellt werden, verwendet werden, zum Zweck der Bereitstellung auf dem Markt lagern oder ausgestellt sind. Es dürfen dabei auch Muster bzw. Proben entnommen werden, Unterlagen und Informationen angefordert werden um die Konformität der Produkte zu prüfen. Muster, Unterlagen und Informationen müssen der Behörde unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 

Auf Verlangen muss der Hersteller die technischen Unterlagen den Marktüberwachungsbehörden nach dem Inverkehrbringen vorlegen, dies muss mindestens folgendes umfassen:

  • Eine allgemeine Beschreibung des Produkts
  • Zeichnungen, Ergebnisse von Prüfungen/Tests etc.
  • Dokumentation der Risikobeurteilung
  • Angewandte Normen
  • sofern durch die Risikobewertung notwendig: Betreibsanleitung, Gebrauchsanweisung bzw. Installationsanweisung. .
  • Gegebenenfalls Einbauerklärung bzw. EU/EG-Konformitätserklärung für Zuliefererteile
  • EG-Konformitätserklärung

 

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass das von ihm bereitgestellte Produkt mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt.  Er darf nur konforme Produkte auf dem Markt bereit gestellt werden, die den entsprechenden Normen entsprechen.

Für das Produkt haftet der Hersteller, sofern er in der EU sitzt, ansonsten der Vertreter/ Bevollmächtigte der in der EU sitzt und vom Hersteller dazu bevollmächtigt wurde. Gibt es keinen anderen Vertreter in der EU haftet ansonsten der Fulfilment-Dienstleister, bei dem die Ware gelagert und von dem die Ware in der EU versendet wird.

Die Wirtschaftsakteure haben dafür zu sorgen, dass eine EU-Konformitätserklärung, eine Leistungserklärung und technische Unterlagen für das Produkt erstellt worden. Die Konformitätserklärung oder Leistungserklärung muss für die Überwachungsbehörden bereit gehalten werden. Diese muss den Behörden auf Aufforderung zur Verfügung gestellt werden.

Auf begründetes Verlangen einer Marktüberwachungsbehörde: Übermittlung alle zum Nachweis der Konformität des Produkts erforderlichen Informationen und Unterlagen an die Behörde in einer Sprache, die für diese Behörde leicht verständlich ist.

Sofern Gründe vorliegen, dass ein bestimmtes Produkt ein Risiko darstellt: Unterrichtung der Marktüberwachungsbehörde.

Kennzeichnung von Produkt der Verpackung: Produkt, Verpackung oder Begleitdokument müssen mit Name, Handelsname oder Handelsmarke und Kontaktdaten einschließlich Postanschrift des Herstellers oder seines Vertreters versehen sein.

 

Qualitätssicherung

der Hersteller eines Produkts oder sein Bevollmächtigter muss eine regelmässige und wirksame Qualitätskontrolle mit festgelegten Prüfverfahren einführen und anwenden. Diese müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert werden (Qualitätssicherungssystem).

Qualität ist die wichtigste Voraussetzung bei der Herstellung von Produkten. Durch die Konformität soll eine gleichbleibende Qualität gesichert werden. Im Rahmen des Konformitätsverfahren werden Konformitäts-Prüfungen gesetzlich gefordert.

Der Hersteller eines Produkts ist verpflichtet, ein Qualitätssicherungsverfahren zu entwickeln und durchzuführen. Die Verfahren hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion sollen gewährleisten, dass jedes hergestellte Produkt, System und Bauteil sowie jede hergestellte selbstständige technische Einheit, dem als „konform“ geprüften Muster entspricht. Nur so kann Qualität gewährleistet werden.

Jeder Hersteller eines Produkts muss für eine wirksame Kontrolle festgelegte Prüfverfahren einführen und anwenden und ist für die Übereinstimmung seiner Produkte mit der erforderlichen Qualität verantwortlich. Auf Verlangen der Überwachungsbehörde muss er die Prüfergebnisse zur Verfügung stellen.

Diese Prüfverfahren müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert werden.

 

Fernabsatz

Wird ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten, gilt das Produkt als auf dem Markt bereit gestellt, wenn sich das Angebot an den Endnutzer in der EU richtet. Ein Verkaufsangebot gilt als an Endnutzer in der EU gerichtet, wenn der betreffende Wirtschaftsakteur seine Tätigkeiten in irgendeiner Weise auf einen Mitgliedsstaat der EU ausrichtet.

Kontrolle der Zollbehörden

Die Zollbehörde setzen die Überlassung eines Produktes zum zollrechtlich freien Verkehr aus, wenn im Rahmen der Kontrolle (Einfuhr) festgestellt wird dass

  1. a)Dem Produkt nicht die im Unionsrecht vorgeschriebenen Unterlagen beiliegen oder begründete Zweifel an der Echtheit, der Richtigkeit oder der Vollständigkeit der Unterlagen bestehen.
  2. b)Das Produkt nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet oder etikettiert ist
  3. c)Das Produkt eine CE Kennzeichnung oder eine andere Kennzeichnung trägt, die auf nicht wahrheitsgemäße oder irreführende Weise angebracht worden ist
  4. d)Der Name, Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und die Kontaktangaben einschließlich Postanschrift des verantwortlichen Wirtschaftsakteuers nicht angegeben sind.
  5. e)Andere Gründe bestehen anzunehmen, dass das Produkt ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder ein anderes öffentliches Interesse darstellt.

 

Strafvorschriften nach Produktsicherheitsgesetz

Verstöße können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe belangt werden

 

Alle Unsere Leistungen für den China Import

Wir organisieren für unsere Kunden den kompletten Import. Über folgende Bilder kommen Sie in die Bereiche unserer Hauptleistungen.

Versand aus China                                                                Qualitätssicherung in China                                             Special Services China

 

Über 5000 zufriedene Kunden.

 

Ich habe die Agentur Frisch beauftragt ein größeres Möbelstück in China produzieren zu lassen um es dann folglich nach Deutschland zu überführen. Per Mail erfolgte die ganze Zeit über eine reibungslose Kommunikation! Sehr schnelle und zuverlässige Antworten vermittelten mir ständig die Sicherheiten, die bei so einen Unterfangen unerlässlich sind. Jederzeit wurde mir durch den Bürokratiedschungel geholfen und dabei wurden keine Formulare vergessen oder falsch ausgefüllt. Sehr lobenswert!

 

Marco

Alles Top. Besser geht nicht. Beratung und Durchführung kann man nicht besser machen. Wir sind nach mehreren Bestellungen bei diesem Unternehmen mehr als zufrieden und setzen die Zusammenarbeit fort.

 

 

Simone L.