Spielzeug aus China importieren
Spielzeug unter Einhaltung aller Normen und Richtlinien aus China importieren.
Produktion von Spielzeug und Artikel für Kinder in China
Spielsachen und Artikel für Kinder sicher aus China einkaufen.
Spielzeugrichtlinie
Einhaltung der DIN EN 71 bei Produkten aus China
Spielzeug kommt in direkten Kontakt mit kindlichen Körpern – insbesondere den Schleimhäuten -, und unterliegt daher besonders strengen Vorschriften. Von Artikeln, die als Spielzeug verkauft werden, darf nachweislich keine Gefahr für die Kinder oder Dritte ausgehen. Darüber hinaus müssen weitere Anforderungen erfüllt werden. Sie als Inverkehrbringer sind komplett in der Verantwortung. Das heißt, Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Bestimmungen eingehalten werden. Die wichtigsten davon sind die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV) und die darauf basierende Norm DIN EN 71. Zu Ihren Pflichten gehören:
- CE-Kennzeichnung
- Angaben wie:
- Anschriften der Herstellungs- und Lagerorte
- Angaben über Entwurf und Herstellung
- Angaben über die Mittel, durch welche die Übereinstimmung mit den europäischen harmonisierten Normen bei der Herstellung des Spielzeugs sichergestellt wird
- Baumusterprüfbescheinigung
Wir als Ihr China-Importeur unterstützen Sie gern bei der Einhaltung der DIN EN 71 bei Produkten aus China. Wir beraten Sie über die notwendigen Maßnahmen, führen gegebenenfalls Prüfungen in den Prüflaboren unserer Tochterfirma durch, und fertigen für Sie alle benötigten Dokumente an, von den Prüfberichten für Ihre technische Dokumentation bis zur Konformitätserklärung.
Einhaltung der DIN EN 71 bei Produktion in China
Der Spielzeugrichtlinie unterliegt fast jedes Objekt, das von der Bestimmung oder der Machart her als Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren konzipiert ist. Rasseln und Beißringe gehören ebenso dazu wie Rutschen, Schaukeln oder Steckenpferde. Für sie alle gilt: Wer diese Produkte importieren will, muss die DIN EN 71-Prüfung in China durchführen lassen.
Es gibt jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen. Folgende Produkte fallen nicht unter die Spielzeugrichtlinie:
- Sportgeräte
- Feuerwerkskörper
- Modeschmuck für Kinder
- Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen
- Folklore- und Dekorationspuppen
Diese Waren befinden sich in Anhang I der Richtlinie 2009/48/EG (vorher Richtlinie 88/378/EWG) und unterliegen gegebenenfalls eigenen Bestimmungen.
Überprüfung von Spielzeug im DIN EN 71-Prüflabor in China
Wenn Sie als deutscher Händler Spielzeug verkaufen wollen, ist es unabdingbar, die erforderte DIN EN 71-Prüfung in China vornehmen zu lassen. Nur so können Sie nachweisen, dass Ihr Produkt unbedenklich und für den Verkauf auf dem deutschen Markt geeignet ist. Die BEIDE Compliance Laboratory ist eine Tochterfirma der Agentur Frisch und betreibt eigene DIN EN 71-Prüflabore in China.
In den DIN EN 71-Prüflaboren in China der Firma BEIDE Compliance Laboratory können Sie über uns die erforderlichen Prüfungen von hochqualifiziertem Personal und in professionellen Laboren durchführen lassen. Wir gewährleisten bei unseren DIN EN 71-Prüfungen in China die Einhaltung höchster Standards. Unsere Mitarbeiter sind sorgfältig ausgewählt und arbeiten in einwandfreien Laborbedingungen. So können Sie sicher sein, dass auch weitergehende Kontrollen und Prüfungen für Sie unproblematisch sind.
DIN EN 71-Prüfungen bei seriösen Laboren durchführen lassen
Es ist wichtig, dass Sie zur Einhaltung der DIN EN 71 bei Produkten aus China die geforderten Prüfungen nur von berechtigten und vertrauenswürdigen Stellen vornehmen lassen. Wer hier am spart, spart am falschen Ende. Die Agentur Frisch berät Sie gerne zur Auswahl des DIN EN 71-Prüflabors in China, empfiehlt aber vornehmlich die Prüfleistungen der BEIDE Compliance Laboratory, da hier mit verlässlichen Ergebnissen zu rechnen ist.
Agentur Frisch und BEIDE Compliance Laboratory – Ihre Partner für die DIN EN 71-Prüfung in China.
Immer wieder gerät Spielzeug aus China in die Schlagzeilen. Das liegt wohl daran, dass viele Importeure die EU Regulierungen nicht einhalten oder sich schlichtweg damit nicht auskennen. Bei der Missachtung der EU-Bestimmungen für Spielzeug bzw. für Artikel für Kinder, drohen nicht nur Beschlagnahmungen seitens der Zollbehörde, sondern auch Abmahnungen durch Konkurrenzfirmen, die sich dadurch geschädigt sehen, dass Sie durch die Einhaltung aller Bestimmungen benachteiligt sind, da die Artikel wesentlich teurer angeboten werden müssen als von der Firma, die sich nicht an die Bestimmungen hält.
Viel gravierender sind aber die Schäden, die den Kindern entstehen können, wenn diese das Spielzeug mit giftigen Chemiezusätzen z. B. in den Mund nehmen oder Kleidung mit allergieverstärkenden Substanzen tragen. Zudem macht man sich mit verantwortlich dafür, dass die Arbeiter in China bei der Produktion mit billigen schädlichen Chemiekalien in Berührung kommen, die nur deshalb verarbeitet werden können, da der Importeur die möglichen Schäden an den späteren Nutzern ignoriert.
Die Verbraucherschützer begründeten diese Forderung damit, dass Brüssel keine Einfuhr von Spielsachen aus China dulden könne, solang die Behörden aus der Volksrepublik nicht garantieren können, Waren zu produzieren, die völlig unbedenklich für die Gesundheit der Kinder sind. Der damaligen Bundesregierung und EU – Kommission wurden seitens des Verbraucherschutzes ein mangelndes Problembewusstsein vorgeworfen.
Leider hat die Debatte aus der Vergangenheit nichts bewirken können. Damals zählte man ca. 70% aller Spielwaren aus China, was mittlerweile auf über 90% angestiegen ist. Die Produktionsbedingungen in Asien haben sich durch eine unabhängige Untersuchung im Jahre 2011 mehr als schlecht heraus gestellt. Die Arbeitsrechtsorganisation Students & Scholars against Corporate Misbehaviour ( kurz Sacom ) aus Hong Kong haben bei Undercover Ermittlungen verdeckte Mitarbeiter in die chinesischen Fabriken für Kinderspielzeug eingeschleust. Die Recherchen waren leider sehr alarmierend:Lösungsmittel und giftigen Chemikalien standen offen an den Arbeitsplätzen herum. Die Arbeiter benutzen zu ihrem eigenen Schutz keine Handschuhe oder Schutzmasken. Weichmacher mit den verbotenen Substanzen DINP und DIDP wurden gesichtet, die Krebs erzeugen oder die Leber angreifen können. Dem Bericht der Students & Scholars against Corporate war zu entnehmen, dass große Konzerne aus dem Westen wie Mattel, Lego, Disney, Matchbox, Mc Donalds und Fisher Price ihre Waren aus Fabriken beziehen, die sich nicht an die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Gesundheitspräventionen halten.Die Regierung Chinas gab an, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern und entsprechende Maßnahmen gegen die entsprechenden Fabriken einzuleiten. Leider ohne darauffolgende Taten. Die Medien aus China selbst haben immer wieder berichtet, dass in Spielzeugen und Waren aus Plastik, gesundheitsgefährdende Giftstoffe entdeckt wurden sind. China ist damit immer wieder negativ aufgefallen und genießt mittlerweile kein Vertrauen mehr, was die Sicherheit für die Kinder betrifft. Selbst Einheimische kaufen oftmals Spielwaren aus dem Ausland ein, um der chinesischen Produktion den Rücken zu kehren. Oftmals wird ökozertifiziertes Holzspielzeug aus Deutschland gekauft, wenn die finanzielle Lage einer chinesischen Familie es zulässt.
Holzspielzeug aus China rechtssicher importieren
Auch die Arbeiter vor Ort, die das Spielzeug produzieren, müssen teuer mit ihrer Gesundheit zahlen. Oftmals bleibt den Arbeitern keine andere Möglichkeit, als in den großen Fabriken zu arbeiten. Sie brauchen unbedingt den Lohn, um zu überleben. Obwohl in China Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bestehen, werden diese aus Kostengründen von den meisten Fabriken nicht eingehalten. Berichten zufolge arbeiten die Angestellten im Vorweihnachtsgeschäft in Akkord. 140 Stunden Mehrarbeit im Monat sind keine Seltenheit. Viele erhalten nicht einmal einen Arbeitsvertrag und werden illegal beschäftigt. Die Arbeiter erhalten für ihre Arbeit keine Schutzkleidung und sind dauerhaft den hoch giftigen Chemikalien ausgesetzt.
Weil die EU – Kommission keinen Einfluss auf die Gesetzte in der Volksrepublik China hat, kann auf die chinesische Regierung kein direkter Druck ausgeübt werden. Was können Eltern gegen dieses Problem unternehmen? Ein Großteil der Spielzeuge auf dem europäischen Markt kommt aus China. Eltern sollten beim Kauf von Spielsachen unbedingt auf ein CE- Zeichen achten. Dabei handelt es sich um EU – genormte Spielzeugrichtlinien.Die Bestimmung gibt an, dass eine CE – Kennzeichnung auf dem Spielzeug selbst oder der Verpackung des Spielzeugs, sichtbar angebracht sein muss. Ebenfalls muss der Name und die Anschrift der Firma gut und sichtbar auf der Verpackung platziert sein. Wenn Sie also kein CE Zeichen / GS Siegel und Angaben über den Händler vorfinden, handelt es sich um nicht durch die EU geprüftes und sicheres Spielzeug. In Europa darf Spielzeug ohne CE Zeichen offiziell nicht verkauft werden. Dennoch befinden sich auf dem Markt etliche Spielsachen ohne Zertifikat, z.B. bei Fälschungen, auf dem Schwarzmarkt etc. Oftmals bringen auch kleine Händler nicht geprüftes Spielzeug auf den Markt und verkaufen es über eigene Vertriebskanäle. Achten Sie daher immer auf das CE- Zertifikat und kaufen bei vertrauenswürdigen Händlern ein. Den Kauf auf einer eher unbekannten Homepage oder von unbekannten Händlern z.B. auf Ebay oder Amazon sollten Sie skeptisch entgegen blicken.Wenn ein ausgepacktes Spielzeug sehr stark nach Chemikalien riecht, ist davon Abstand zu nehmen. Saugen und ein in den Mund stecken, kann für Ihr Kind zur Gefahr werden und gesundheitliche Konsequenzen mit sich bringen. Abhilfe kann auch der deutsche Verbraucherschutz geben, bei dem sich sorgende Eltern wichtige Informationen einholen können.
Import von Spielzeug aus China
Spielzeug unterliegt vielen strengen Einfuhrbestimmungen- und das zu Recht.
Etwa 70 Prozent der Spielwaren, die im europäischen Raum verkauft werden, stammen aus dem asiatischen Raum (größtenteils aus China). Als Importeur sollte man dabei die gesetzlichen Regularien, die besonders bei Spielzeug sehr streng ausgeprägt sind, der westlichen Welt beachten. In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu folgenreichen Änderungen der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) gekommen. Unterschätzt wird häufig die Tatsache, dass der Importeur hierzulande für die Gewährleistung der Produktsicherheit vollumfänglich verantwortlich ist. Er kann zwar den Hersteller in Regress nehmen, jedoch stellt sich dies aus mehrerer Hinsicht in der Praxis schwierig dar. Fakt ist: Der globale Handel ist vor allem beim sensiblen Produkt Kinderspielzeug keinesfalls so frei, wie man denken mag. Aber worauf gilt es als Importeur von Spielzeug aus China im Detail zu achten?
Die Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG ist Ihr Partner wenn Sie Spielzeug sicher aus China importieren möchten. Sie erreichen uns per Email unter info@ag-frisch.de oder telefonisch unter 0 30 32 89 68 83.
Aktualisierte Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG)Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug ist bereits 2009 in Kraft getreten und umfasst heute mehr als 150 Seiten. Konkret geregelt sind hier etwa wesentliche Sicherheitsanforderungen, Warnhinweise sowie notwendige technische Unterlagen. Zudem enthält die Richtlinie wichtige Begriffsbestimmungen (z.B. funktionelles Spielzeug, Wasserspielzeug, Aktivitätsspielzeug, chemisches Spielzeug) sowie Erläuterungen zu Gegenständen, die im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten.
Zusätzlich zur hier vorgestellten Änderung sollte ein Importeur die grundsätzliche Rechtsprechung zu diesem Thema immer im Blick behalten. So kommt es nämlich fast jedes Jahr zu neuen Vorgaben und Beschränkungen, die eingehalten werden müssen. Im Jahr 2014 kam es beispielsweise zu geänderten Voraussetzungen von Spielzeug in Bezug auf den Nickelanteil. Und 2017 hat man die besagte Spielzeugrichtlinie unter anderem bezüglich des Bleigehaltes in Spielzeug angepasst und darüber hinaus spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe in Spielzeugen eingeführt.
Da Umweltschutz und Gesundheit in Deutschland und Europa als deutlich wichtiger angesehen werden, als im asiatischen Raum, sollte sich der Importeur mit diesen Themenfeldern unbedingt eingehend beschäftigen. Merken sollte man sich insbesondere, dass es seit Anfang 2007 ein Verbot von speziellen Phthalaten, also Weichmachern, in PVC-Spielzeugen gibt. Handelt es sich um elektronisches Spielzeug, so müssen mitunter weitere Regularien (z.B. VDE-Vorschriften) erfüllt werden.
Trotz der immer größer werdenden Anzahl an Regularien wird die Spielzeugrichtlinie von vielen Seiten noch immer kritisiert. So werden viele erlaubte Grenzwerte teilweise sogar von der Bundesregierung als zu hoch eingestuft. Dies gilt insbesondere für Grenzwerte von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, die als chemischer Weichmacher für diverse Produkte zum Einsatz kommen.
Übrigens: Was bei Nichtbeachten der gültigen Regularien passiert, zeigt das Beispiel des US-Spielzeugriesen Mattel. Dieser musste im Jahr 2007 mehrere Millionen Spielzeuge zurückrufen, da an diesen in verbotenem Umfang bleihaltige Farbe angebracht wurde.Chinesischen Händler zur Einhaltung der deutschen Standards ermahnenNicht jeder chinesische Produzent kann Spielzeug nach gültigen europäischen bzw. deutschen Standards produzieren. Gibt man diesem als Importeur von Beginn an das Gefühl einer ständigen Kontrolle, wird er sich höchstwahrscheinlich um die Einhaltung der Vorgaben bemühen.
Übrigens: Die meisten chinesischen Spielzeughersteller befinden sich in Shanghai. Speziell in den Provinzen Jiangsu, Anhio, Zhejiang oder in Guangdong.
Prinzipiell wird jedem Spielzeug-Händler empfohlen, den Hersteller (als Vollhafter in der EU, was aber nur eine in der EU ansässige Person sein kann, z. B. eine deutsche Niederlassung Ihres Herstellers in der EU oder ein Repräsentant des Herstellers) eine sogenannte EG-Konformitätserklärung unterschreiben zu lassen. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass der Spielzeughersteller alle geforderten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Speziell wird in der Praxis bestätigt, dass die Anforderungen der oben bereits beschriebenen EG-Richtlinie 2009/48/EG erfüllt werden. Durch eine solche Erklärung wird damit das positive Ergebnis eines Konformitätsbewertungsverfahrens bestätigt. Ein Mustervordruck für eine Konformitätserklärung findet sich unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Wichtig: Die Konformitätserklärung ist mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.
Liegt die Bestätigung vor, so kann damit eine in Europa notwendige CE-Kennzeichnung des jeweiligen Spielzeugs durchgeführt werden. Mit dem CE-Zeichen wird gegenüber dem Käufer sichergestellt, dass alle Richtlinie eingehalten wurden – so zumindest die Vorstellung. In der Praxis kann jeder Spielzeughersteller das CE-Kennzeichen selbst anbringen (ohne vorherige Überprüfung der Einhaltung von Regularien). Auf manchen Artikeln muss die CE-Kennzeichnung direkt angebracht werden, bei anderen genügt es, wenn die Information auf der Verpackung oder Anleitung zu finden ist.
Des Weiteren kann eine Nachfrage beim deutschen TÜV hilfreich und angebracht sein. Hier kann man unter Umständen in Erfahrung bringen, ob das jeweilige Spielzeug tatsächlich legal in Deutschland verkauft werden darf.
Sie haften auch als Quasi-Hersteller in der EU oder als Händler, vor allem wenn der Ersteinführer nicht greifbar sein sollte.
Anders als man zunächst denken mag, haftet für die Produktsicherheit nicht der Hersteller in Fernost. Erst einmal ist es der Importeur, der als Ansprechpartner und Verantwortlicher den Kopf hinhalten muss (siehe: Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG). Die Haftung ergibt sich nämlich daraus, wer das jeweilige Spielzeug in den EU-Geltungsbereich einführt bzw. „in den Verkehr bringt“. Aus diesem Grund sollte der Importeur sicherstellen, dass insbesondere die Schadstoffgrenzen eingehalten werden. Natürlich haftet der Spielzeugproduzent entsprechend gegenüber dem Importeur – allerdings nach chinesischem Recht. Entsprechend schwierig gestaltet es sich in der Praxis, den Hersteller vor Ort erfolgreich zu verklagen. Eine Vorab-Nachfrage zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) kann Licht ins Dunkeln bringen und gegebenenfalls klären, ob der betreffende Hersteller in der Vergangenheit bereits positiv oder negativ in Erscheinung getreten ist.Vorsicht vor Produktfälschungen!
Grundsätzlich ist es natürlich nicht gestattet, gefälschtes Markenspielzeug aus China nach Europa zu importieren. Entdeckt der Zoll solche Plagiate, wird er die betreffende Lieferung beschlagnahmen und die Produkte zerstören lassen. Einen finanziellen Ausgleich erhält der Importeur dann selbstverständlich nicht. Gegebenenfalls wird zusätzlich sogar ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Zu einer ähnlichen Vorgehensweise kommt es, wenn der Zoll die berechtigte Annahme hat, dass die Sicherheits- oder Gesundheitsanforderungen nicht eingehalten wurden. Im Zweifel wird der Zoll die Lieferung dann stoppen und eine Prüfung verlangen.
Auch ist seitens des Spielzeug-Importeurs darauf zu achten, dass keine Marken- oder Patentrechte in anderer Form verletzt werden. Das bedeutet, dass beispielsweise auf dem Spielzeugauto kein Audi-, BMW- oder Mercedes-Logo zu finden sein darf, wenn der Hersteller nicht die entsprechenden Lizenzen dafür vorweisen kann.Risiken nachhaltig minimierenUm als Importeur das eigene Risiko zu senken, sollte man sich nicht „blind“ auf den chinesischen Produzenten verlassen. Empfehlenswerter ist ein schrittweises Vorgehen, welches sich wie folgt darstellen könnte: Zunächst einmal sollte sich der Importeur ein Muster des Spielzeugs zukommen lassen, welches er auf die Einhaltung der Regularien überprüfen lassen kann (insbesondere Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG). In diesem Zusammenhang empfiehlt sich außerdem eine sogenannte Prä-Produktions-Prüfung, bei der bereits vor Beginn der Produktion die Rohmaterialien überprüft werden. Auch während des Produktionsprozesses sollte die Qualität wiederholt kontrolliert werden. Abschließend sollte sich der Importeur um eine Endabnahme sowie um die Auditierung vor Ort in Deutschland bemühen.Fazit
Produktsicherheit ist vor allem im europäischen Raum ein Thema, das ernst genommen wird. Das wissen mittlerweile auch die chinesischen Spielzeugproduzenten. Trotzdem sollte man die Einhaltung der Regularien, als „lex specialis“ hier die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG nicht dem Zufall überlassen. Insbesondere auf die Einhaltung der maximalen Schadstoffwerte sollte der Spielzeugimporteur höchsten Wert legen. Wer sich als Importeur noch unsicher ist, kann sich an die Agentur Frisch wenden und um Unterstützung bitten. Folgende Leistungen bieten wir im Bezug auf Spielzeug u. a. an:
– Produktentwicklung und Beratung zum Import von Spielzeug aus China- Beratung zur Konformität mit Standards und Richtlinien- Prüfung der Sicherheit/ Bewertung der Sicherheit/ Risikoanalyse- Lieferantenaudits- Erstmusterprüfung und Wareninspektionen in China, z.B. Überprüfung der Qualität, der Kennzeichnung und Handbücher
– Bewertung der vorliegenden Unterlagen (z. B. Zertifikate, Testreports, Risikoanalysen, Handbücher)- Bewertung der Produzenten und Produktionsstätten- Audits zur sozialen Verantwortung bzw. Sorgfaltspflichten gemäß Lieferantenkettengesetz.- Trainings, Coachings und Seminare
Die Agentur Frisch unterstützt Sie dabei Spielzeug aus China und Kinderartikel mit wenig Risiko unter Einhalt der gesetzlichen Regelungen in China einzukaufen und nach Deutschland zu importieren. Kontaktieren Sie uns unter info@ag-frisch.de bzw. Tel: 0 30 32 89 68 83.
Über 5000 zufriedene Kunden.
Alles Top. Besser geht nicht. Beratung und Durchführung kann man nicht besser machen. Wir sind nach mehreren Bestellungen bei diesem Unternehmen mehr als zufrieden und setzen die Zusammenarbeit fort.